Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.36

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- 175 -

Verfügung zu halten und nach Abstimmung wieder an der Sitzung teilzunehmen.
Das jetzt anzubieten und vorher ein
flammendes Plädoyer in eigener Sache zu
halten und zu betonen "wie sehr das in
eigener Sache ist", ist ein Bilderbuchfall
von Befangenheit. Ich glaube, wir müssen
als Gemeinderat irgendwo Grenzen
ziehen und ersuche den Vorsitzenden,
diese in irgendeiner Form anzuregen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Hier
habe ich eine andere Auffassung und
glaube, dass GR Ing. Krulis nicht seine
persönlichen Beziehungen dargelegt,
sondern für einen Bürger dieser Stadt eine
Meinung vertreten hat. Wenn ein anderer
diesen Kauf getätigt hätte, würde das
wahrscheinlich jedes Mitglied des Gemeinderates auch tun, weil es de facto
einer Enteignung gleich kommt. Da GR
Ing. Krulis in diesem Fall der Vorbesitzer
war, hat er ein entsprechendes Nahverhältnis.
GR Grünbacher: Zur Geschäftsordnung!
Lieber GR Hof, dann müssten wir uns in
den Sportausschüssen und Sozialausschüssen regelmäßig alle der Stimme
enthalten, wenn es um den Anschein geht,
dass irgendwelche Funktionen in irgendwelchen Vereinen, die irgendwie betroffen
sein könnten …
(GR Hof: Genau das sage ich.)
Das ist ein Blödsinn, da es völlig andere
Rechtsmeinungen gibt. In der letzten
Legislaturperiode wurde hinsichtlich der
Befangenheit bei Vereinsmitgliedschaften
alles abgeklärt. Damals wurde uns gesagt
- ich bitte die Frau Bürgermeisterin das zu
bestätigen -, dass keine Befangenheit
vorliegt, wenn man ein Vereinsfunktionär
ist und dementsprechend auch zu handeln
hat. Diese "Anschein-Geschichte" ist
schon ziemlich hanebüchen.
GRin Mag.a Pitscheider: Baugrenzlinien,
Flächenwidmungspläne, Baudichten
betreffen immer Leute und sind de facto
vor allem im städtischen Bereich, wo man
nicht alles zupflastern kann, immer eine
Enteignung. Es geht nicht darum, ob diese
Baugrenzlinien korrekt geführt sind und ob
der Flächenwidmungsplan jemandem
passt, sondern es geht mir um die
Befangenheit.
GR-Sitzung 26.3.2009

Deshalb sollte man im jeweiligen Ausschuss den Vorsitz an den stellvertretenden Obmann bzw. an die stellvertretende
Obfrau abgeben.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich habe
geglaubt in der heutigen Sitzung des
Bauausschusses die Schiene gelegt zu
haben, wie man die durchaus berechtigten
Anliegen der BürgerInnen - hier handelt es
sich um 23 Stellungnahmen - behandelt.
Es war verwunderlich, dass für jemanden,
der keine Stellungnahme abgegeben hat,
dann plötzlich Partei ergriffen wird. Das
war eigentlich kein Thema.
Ob derjenige davon Bescheid weiß,
entzieht sich meiner Kenntnis. Die
Schiene wäre gelegt worden, wenn man wie bei anderen zahlreichen Einsprüchen
auch - gesagt hätte, dass jetzt die Auflage
erfolgt und nun die Möglichkeit besteht,
innerhalb von vierzehn Tagen Einsprüche
und Stellungnahmen abzugeben. Das
wäre der elegante Weg gewesen.
Bei der Besichtigung wurde versucht, eine
relativ rasche Abstimmung herbeizuführen, weil der Bauausschuss beschlussfähig gewesen ist. Ein Beschluss ist nicht
zustande gekommen, aber die elegantere
Weise wäre jedenfalls gewesen, den
Ergänzenden Bebauungsplan aufzulegen.
Am Dienstag, dem 24.3.2009 hat in
Mühlau eine BürgerInnenversammlung
stattgefunden, in der zahlreiche Wortmeldungen und Anliegen aus diesen Einsprüchen entgegengenommen wurden. Es
sind noch Einsprüche möglich und das
wäre der Hinweis an diesen Eigentümer
gewesen, um die Veränderung der
Baugrenzlinie zu beantragen.
Die Frage nach Rechtssicherheit ist im
Zusammenhang mit allen Entscheidungen,
die im Bauausschuss getroffen werden, zu
sehen. Es gibt mehr und weniger Widmungen, mit denen wir uns befassen
müssen. Rechtssicherheit heißt für mich,
dass die Beschlüsse nach bestem Wissen
und Gewissen gefasst werden.
Die Fraktion "Für Innsbruck" wird der
Auflage des Entwurfes des Ergänzenden
Bebauungsplanes zustimmen, mit der
Weitergabe an die BürgerInnen im Bereich
Mühlau, dass noch einmal Einsprüche
geltend gemacht werden können.