Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.45
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30.
III 16984/2008
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. RE - F8, Pradl - Reichenau,
Bereich zwischen Sill, GeneralEccher-Straße, ReichenauerStraße und Wohnbebauung ostseitig der Fennerstraße (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/gg, Zeichn.
Nr. 2817), gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 107 Abs. 3 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Sie liegt dem Akt bei.
Es wird formal sowohl auf die Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
als auch des Flächenwidmungsplanes
Bezug genommen. Die Stellungnahme
betrifft inhaltlich das ÖROKO. Daher
wurde sie im Bericht der Stadtplanung zur
Änderung des ÖROKO zusammenfassend
dargelegt und dort ausführlich behandelt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
12.3.2009:
Der Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. RE - F8, Pradl - Reichenau, Bereich
zwischen Sill, General-Eccher-Straße,
Reichenauer-Straße und Wohnbebauung
ostseitig der Fennerstraße (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/gg,
Zeichn. Nr. 2817), gemäß § 36 Abs. 2
sowie § 107 Abs. 3 TROG 2006, wird
beschlossen.
wortung unter dem entsprechenden
Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie
bringt daraufhin diese Anfragen zur
Kenntnis.
31.1
I-OEF 44/2009
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG), Sanierungsvorhaben (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Zach verliest die dringende
Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Mit 1.4.2009 treten neue Richtlinien der
Tiroler Wohnbauförderung in Kraft.
Besonders attraktive Fördermittel sind
darin für die Wohnhaussanierung vorgesehen. In den nächsten zwei Jahren soll
dadurch die Anzahl der Sanierungen stark
gesteigert und gleichzeitig die Qualität
verbessert werden.
In den kommenden zwei Jahren wird es
somit seitens der Tiroler Wohnbauförderung nicht nur erhöhte Förderungen für
energiesparende und umweltschonende
Einzelmaßnahmen, sondern auch einen
Ökobonus für umfassende Sanierungen
geben.
Da die Inanspruchnahme der zeitlich
begrenzten erhöhten Förderung nicht nur
umwelt- sondern auch finanzpolitisch
sinnvoll ist, wird Frau Bürgermeisterin als
Eigentümervertreterin der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
ersucht, folgende dringliche Anfrage zu
beantworten:
1.
Welche von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) verwaltete Objekte befinden sich im Zeitraum von 1.4.2009 bis 31.3.2011 im
regulären Mehrjahressanierungsplan
der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG)?
Bgm.in Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
2.
Werden aufgrund der zeitlich befristeten höheren Sanierungsförderung des
Landes Tirol Projekte in den oben
genannten Zeitraum vorgezogen?
31.
3.
Wenn ja, welche?
4.
Wenn nein, warum nicht, bzw. werden
entsprechende Überlegungen noch
angestellt?
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.
Einbringung von dringenden
Anfragen
in
Bgm. Zach teilt mit, dass innerhalb der
vorgesehenen Frist fünf dringende
Anfragen eingelangt sind, deren BeantGR-Sitzung 26.3.2009