Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.93
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Textziffer
1 Prüfgegenstand
1
Die Kontrollabteilung hat im Sinne der Bestimmungen des § 74 c des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) eine Follow up - Einschau zu jenen Berichten
durchgeführt, die im Jahr 2008 für den Bereich des Stadtmagistrates verfasst und in
weiterer Folge im gemeinderätlichen Kontrollausschuss bzw. im GR behandelt wurden. Darüber hinaus wurden auch jene Empfehlungen aus der vorangegangenen Follow up - Einschau 2007 wieder aufgegriffen, die bisher ganz oder teilweise (mit entsprechender Begründung) unerledigt geblieben waren bzw. zu denen angekündigt
wurde, ihnen in Zukunft zu entsprechen. Soweit Empfehlungen der Kontrollabteilung
durch Beschlüsse des gemeinderätlichen Kontrollausschusses bzw. des GR verstärkt
bzw. ergänzt wurden, wurde auch der Realisierungsgrad dieser Beschlüsse überprüft.
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in Tz 13 verwiesen.
2
Heuer erstmalig in die Follow up - Einschau mit aufgenommen wurden die im Jahr
2007 und 2008 durchgeführten Prüfungen von Unternehmungen und sonstigen
Rechtsträgern (z.B. Vereine), welche auf Basis der maßgeblichen Bestimmungen des
IStR der Prüfkompetenz der Kontrollabteilung unterworfen sind. Bisher beschränkte
die Kontrollabteilung den Prüfumfang der Follow up - Einschau auf Empfehlungen für
den Bereich der Stadtverwaltung; Berichte zu Unternehmungen und sonstigen
Rechtsträgern der Stadtgemeinde Innsbruck blieben bis zum diesjährigen Follow up
ausgeklammert.
2 Vorgangsweise
3
Im Rahmen dieser Prüfung wurden die jeweils betroffenen Dienststellen bzw. die Geschäftsführer/Vorstände mit dem Ersuchen angeschrieben, über die zwischenzeitig
getroffenen Veranlassungen der Kontrollabteilung auf direktem Wege zu berichten
und diese durch geeignete Nachweise zu belegen. Für den Bereich des Stadtmagistrates wurden der Magistratsdirektor sowie die zuständigen Abteilungs- und Amtsleitungen dabei vom Vorhaben der Kontrollabteilung abschriftlich in Kenntnis gesetzt. Über
die Stellungnahmen der verschiedenen Dienststellen des Magistrates hinaus hat der
Magistratsdirektor (im Rahmen seiner Leitungsbefugnis für den Inneren Dienst) zu diversen Punkten gesonderte Äußerungen abgegeben, die jeweils bei den sachbezogenen Textziffern angeführt wurden.
4
Gemäß aufrechter Wohlmeinung des gemeinderätlichen Kontrollausschusses sollten
nur fristgerecht eingetroffene Stellungnahmen von Dienststellen bei der Berichtsbehandlung Berücksichtigung finden (grundsätzlich gleiche Bedingungen für alle, Ausnahme nur bei sachlicher Rechtfertigung). Die Kontrollabteilung stellt hierzu fest, dass
in diesem Sinne alle Stellungnahmen in den Bericht aufgenommen werden konnten.
5
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass mit der geschilderten Vorgangsweise
auch dem Gebot des § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) entsprochen wurde, den betroffenen Dienststellen, Einrichtungen und Rechtsträgern Gelegenheit zur Abgabe sachlich begründeter Äußerungen zu geben und diese bei der Abfassung der Prüfberichte zu berücksichtigen.
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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