Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.123
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Insgesamt konnte der Kontrollabteilung nicht schlüssig nachgewiesen
werden, nach welcher Systematik die Neufestsetzung der Akontozahlungen 2008 für Betriebs- und Heizkosten vorgenommen worden ist.
In diesem Zusammenhang bemerkte die Kontrollabteilung, dass die
Festlegung der Betriebs- und Heizkostenakonti durch die IIG & Co KEG
auch maßgeblich die Budgetierung der Stadt Innsbruck in den
einschlägigen Teilabschnitten beeinflusst. In Bezug auf die Ermittlung
der Akontozahlungen wurde auf § 21 Abs. 3 des MRG verwiesen, der
u.a. besagt, dass diese vom Gesamtbetrag der Betriebskosten und der
öffentlichen Abgaben des vorausgegangenen Kalenderjahres zu errechnen sind und im Fall einer zwischenzeitlichen Erhöhung von Betriebskosten oder öffentlichen Abgaben um höchstens 10 % überschritten werden dürfen. Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig die jährlichen Akontozahlungen für Betriebs- und Heizkosten auf Basis der
Endabrechnung des Vorjahres zu kalkulieren.
Die MA IV - Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft teilte in ihrer
Stellungnahme mit, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung seitens
der IIG & Co KEG aufgegriffen worden sei und für den Voranschlag
2009 bereits praktiziert worden wäre.
Die IIG & Co KEG bemerkte im Anhörungsverfahren u.a., dass Betriebs- und Heizkostenakontierungen auf Basis der vermutlich im Folgejahr anfallenden Kosten vorgeschrieben würden. Durch den Wegfall der
Verrechnung der Reinigungsarbeiten und Bewachungstätigkeiten für
die Schulen, Kindergärten und Horte im Rahmen der Betriebskosten in
den Jahren 2006 und 2007 hätten sich größere Guthaben zu Gunsten
der Stadt Innsbruck ergeben. Darüber hinaus müsste bis August jeden
Jahres u.a. die Budgetierung betreffend Mietzinszahlungen für die
Stadt Innsbruck abgeschlossen sein.
Die Kontrollabteilung merkte dazu an, dass es bei der Endabrechnung
2007 auch zu nicht unerheblichen Nachzahlungen gekommen ist. Insgesamt wurde nochmals betont, dass bei der Ermittlung der Akontozahlungen 2008 in den meisten Fällen kein Bezug zur Endabrechnung
2007 hergestellt werden konnte. Die Kontrollabteilung hielt daher an
ihrer Empfehlung fest, die Akontozahlungen der Betriebs- und Heizkosten auf Basis der Daten der Endabrechnung des Vorjahres festzusetzen.
Verifizierung der Betriebs- und Heizkostenpositionen
Weiters hat die Kontrollabteilung im Rahmen ihrer Stichprobe eine Verifizierung der in der Endabrechnung 2007 ausgewiesenen Positionen für
Betriebs- und Heizkosten vorgenommen und mit den dazugehörigen
Belegen und Rechnungen abgestimmt.
Die Betriebs- und Heizkosten der Schulen, Kindergärten und Horte
werden nach den Bestimmungen des MRG abgerechnet. Ein wesentliches Kriterium für die Zuordnung der Gesamtkosten auf die einzelnen
Objekte stellt dabei die Nutzfläche dar. Lt. § 17 Abs. 2 MRG ist hierfür
die Nettogeschossfläche heranzuziehen.
Zl. KA-09482/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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