Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.134

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Prekariumsliste
IISG

Zu Prüfungsbeginn hat sich die Kontrollabteilung schriftlich um eine
Übersicht aller bestehenden Prekariumsvereinbarungen bemüht. Dem
Ansuchen wurde entsprochen, und die Gesellschaft stellte eine
Prekariumsliste zur Verfügung. Im Verlauf der Prüfung stellte sich jedoch heraus, dass zum einen die städtischen Gebäude bei der Auswahl
der Kriterien für die Auswertung nicht berücksichtigt worden sind. Zum
anderen waren auch jene von den städtischen Dienststellen im Rahmen
ihrer Zuständigkeit verwalteten Bittleihen nicht enthalten. Darüber hinaus ist vereinzelt bei Bittleihen entgegen ihrer Dokumentation als „unentgeltlich“ eine Vorschreibung eines AZ vorgenommen worden. Die im
Zusammenhang mit der zuletzt getroffenen Feststellung von der Gesellschaft abgegebene Stellungnahme stimmte nicht mit den während
der Prüfung erhaltenen Auskünften überein. Aus diesem Grund hält die
Kontrollabteilung an der getroffenen Beanstandung fest.

Summe
städtische Prekarien

Zum Prüfungszeitpunkt Anfang November 2008 waren in vorgenannter
Prekariumsliste insgesamt 1.546 prekaristisch überlassene Gestattungen mit einem Vorschreibungsbetrag von € 49.496,03 ausgewiesen.

Wertsicherung

Bei der Durchsicht der Prüfungsunterlagen stellte die Kontrollabteilung
fest, dass nicht nur der AZ, sondern auch die Verwaltungskosten keiner
Indexanpassung unterworfen waren. Der Stellungnahme war zu entnehmen, dass eine diesbezügliche Abklärung durch einen zu beantragenden Stadtsenatsbeschluss erfolgen werde.

Verwaltung IISG

Die Prüfung zeigte auch, dass die IISG entgegen den Ausführungen im
Geschäftsbesorgungsvertrag nicht bei allen städtischen Liegenschaften
mit der Verwaltung von Bittleihen betraut war. Die Kontrollabteilung
hat daher empfohlen, die IISG wieder mit der Vorschreibung und
Überwachung des Zahlungseinganges sämtlicher Bittleihen zu beauftragen. In diesem Zusammenhang hat sich die Gesellschaft dahingehend geäußert, dass „die Empfehlung der Kontrollabteilung politisch
abzuklären sei“.

Unvollständigkeit der
Prekariumsliste

Darüber hinaus konstatierte die Kontrollabteilung im Rahmen ihrer
Stichproben, dass ein Prekarium nicht in der vom Referenten erstellten
Prekariumsliste ausgewiesen war. In ihrer Stellungnahme verwies die
Gesellschaft auf die Unentgeltlichkeit dieser Gestattung und infolgedessen auf das Nichtaufscheinen in der Prekariumsliste. An dieser Stelle
hält die Kontrollabteilung allerdings fest, dass zu Prüfungsbeginn eine
Übersicht über alle Prekariumsvereinbarungen (entgeltlich und unentgeltlich) angefordert worden ist.

Archivierung

In mehreren Fällen musste auf eine Verifizierung der ordnungsgemäßen Vorschreibung des AZ und der Verwaltungskosten verzichtet werden, da die angeforderten Akten nicht mehr auffindbar waren. Diese
Problematik wurde von der IISG mit der Übersiedlung des Aktenbestandes vom Rathaus in die Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft
begründet.

Zl. KA-09482/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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