Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.136
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Falsche Vorschreibung
von Verwaltungskosten
Da in einem Fall einem Prekaristen seit dem Jahr 2005 zu hohe Verwaltungskosten in Rechnung gestellt worden waren, hat die Kontrollabteilung empfohlen, die von ihm getätigten Mehrausgaben rückzuerstatten.
Diesbezüglich teilte die Gesellschaft mit, dass der Empfehlung
entsprochen werde.
Falscher Mandant
Abschließend stellte die Kontrollabteilung fest, dass vereinzelt Einnahmen aus Bittleihen anstelle der Stadt Innsbruck fälschlicherweise der
IIG & Co KEG zugeordnet und auch bei diesem Mandaten ertragswirksam verbucht worden sind.
Anzahl Beanstandungen
städtische Prekarien
(IISG)
Insgesamt wurden 51 willkürlich ausgewählte Stichproben geprüft. Von
dieser Kontrolle wurden rd. 94 % beanstandet, weshalb empfohlen
worden ist, eine Überprüfung und Überarbeitung sämtlicher Bittleihen
durchzuführen. Hiezu hat die Gesellschaft in ihrer Stellungnahme zum
Ausdruck gebracht, dass sie der Empfehlung der Kontrollabteilung Folge leisten werde.
Einbringungsvertrag
IIG & Co KEG
Mit Stichtag 1.1.2003 hat die Stadt Innsbruck die im Einbringungsvertrag vom 25.6.2003 taxativ aufgezählten Liegenschaften durch Übertragung des Eigentums an die IIG & Co KEG eingebracht. Zugleich sind
von der IIG & Co KEG objektbezogene Rechtseinräumungen, wie Mietund Pachtverträge, Dienstbarkeiten, Bittleihen, etc. übernommen worden.
Belegprüfung
Die Kontrollabteilung hat im Rahmen ihrer Prüfung 15 Stichproben
ausgewählt und dabei die vereinbarungsgemäße Vorschreibung des AZ
sowie der Verwaltungs- und Betriebskosten, die korrekte Verbuchung
der Einnahmen und die Art der Gestattung geprüft.
Prekariumsliste
Ihr wurde zu Prüfungszwecken vom Referenten „Bestandnehmerbuchhaltung“ der IIG & Co KEG eine manuell erstellte Auflistung sämtlicher
Prekarien in digitaler Form übermittelt. In dieser waren keine unentgeltlichen Bittleihen ausgewiesen, jedoch beinhaltete die Liste 50 Prekarien, die mit dem Vermerk „eingestellt“ versehen waren. Hierzu
stellte die Kontrollabteilung fest, dass nicht in allen Fällen der Vermerk
„eingestellt“ den tatsächlichen Gegebenheiten entsprochen hat. So kam
es durchaus vor, dass AZ sowie Verwaltungs- und Betriebskosten
vorgeschrieben wurden oder ein Prekarium unentgeltlich überlassen
worden ist.
Archivierung
Auch bei der IIG & Co KEG war vereinzelt eine Verifizierung der Benützungsentgelte nicht mehr möglich, da keine Unterlagen mehr vorhanden waren.
Summe AZ und
Verwaltungskosten
Aus der zur Verfügung gestellten Prekariumsliste errechnete die Kontrollabteilung die Summe der Vorschreibungen (AZ, Verwaltungs- und
Betriebskosten) der ausgewiesenen 324 Bittleihen. Diese hat sich zum
Prüfungszeitpunkt November 2008 auf netto € 12.280,94 belaufen.
Zl. KA-09482/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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