Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.140
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der dienstrechtlichen Vorschriften ist der Geschäftsführer der Komplementär GmbH, der entsprechend der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion der IIG mit der Geschäftsführung in der IIG betraut ist, nun deren
Vorgesetzter. Seine Befugnisse umfassen insbesondere die Erteilung
von fachlichen Weisungen zur Gestaltung der Abwicklung der laufenden Geschäfte sowie die Fachaufsicht über die Bediensteten bei der
Besorgung der Geschäfte.
Personalkosten
Die Personalkosten des städt. Leihpersonals sind von € 5,660 Mio. im
Jahr 2005 auf € 5,155 Mio. im Jahr 2007 zurückgegangen. Im gleichen
Zeitraum sind die Personalkosten für die IIG & Co KEG-eigenen Bediensteten, welche unter der Position „Verwaltungskosten“ ausgewiesen werden, von € 1,694 Mio. (2005) auf € 2,555 Mio. (2007) angewachsen. Darin nicht enthalten sind jene (Hausmeister-)Löhne, welche
im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an die Bestandnehmer weiterverrechnet werden können und deshalb gesondert unter der Position
„Betriebskosten“ erfasst sind.
Personalstruktur
Der ursprünglich zum 1.1.2003 zur Dienstleistung zugewiesene Personenkreis umfasste 170 Bedienstete. Dieser hatte sich, unter Berücksichtigung von zwei weiteren nachträglich erfolgten Überlassungen, bis
Oktober 2008 auf 82 Personen reduziert. Davon befanden sich 23 in
einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Innsbruck, 59
waren Vertragsbedienstete. Demgegenüber zählte der IIG & Co KEGeigene Personalstand zum gleichen Zeitpunkt 75 Bedienstete (einschließlich der weiter verrechenbaren), wovon 8 teilzeit- und eine Mitarbeiterin auf Basis Geringfügigkeit beschäftigt waren. Weitere 5 Personen befanden sich in einem Lehrausbildungsverhältnis. 33 Belegschaftsmitglieder waren in einem Angestelltenverhältnis, die restlichen
42 in einem Arbeiterverhältnis.
Behinderteneinstellung
Sofern die Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter nicht erfüllt
wird, kommt es alljährlich für das abgelaufene Kalenderjahr zur bescheidmäßigen Vorschreibung einer Ausgleichstaxe. Für das
Kalenderjahr 2007 musste, wie schon für 2006, keine Ausgleichstaxe
entrichtet werden, da die Gesellschaft ihrer obliegenden Beschäftigungspflicht zur Gänze nachgekommen ist. Darüber hinaus wird für
einen Mitarbeiter vom Bundessozialamt eine monatliche Entgeltbeihilfe
lukriert.
Dienstrechtliche Stellung Die dienstrechtliche Stellung des der IIG & Co KEG zugewiesenen Perdes Leihpersonals
sonals richtet sich nach dem Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz
1970 bzw. nach den Vorschriften über das Dienst- und Besoldungsrecht
der Vertragsbediensteten der Stadt Innsbruck. Analog der Regelung für
Tiroler Landes- und Gemeindebedienstete waren die Bezüge für das
gestellte Personal zuletzt (zum 1.1.2008) um 2,7 % anzuheben. Weiters war im Mai 2008 eine Einmalzahlung vorgesehen.
Dienstverhältnisse des
IIG & Co KEG-eigenen
Zl. KA-09482/2008
Für die von der IIG & Co KEG eingestellten ArbeitnehmerInnen gilt der
Unternehmenskollektivvertrag der IKB AG, dessen Gehaltsansätze
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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