Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.49

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- 255 -

Die Stellungnahme wurde in den Berichten
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, ausführlich behandelt. Der Bauausschuss hat
darüber eingehend beraten und empfohlen, den Planungsbereich Dr.-StumpfStraße 115 (östlicher Bereich) sowie
Uferstraße 102 auszunehmen.

21.

Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. MÜ - F10, Mühlau, Bereich
zwischen Otto-Winter-Straße,
ÖBB-Bahnlinie, Hans-MaierStraße und Inn (als Änderung
des Verbauungsplanes Nr. 24/k,
Zeichn. Nr. 1821 sowie der Flächenwidmungspläne Nr. 80/gx,
Zeichn. Nr. 3001 und Nr. 80/ds,
Zeichn. Nr. 2499), gemäß § 36
Abs. 1 und 2 und § 107 Abs. 3
TROG 2006

Der geforderte Projektsicherungsvertrag
ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B7/2, Höttinger Au, Bereich
Mitterweg 31, 49a und 75a, Dr.-StumpfStraße 36 (mit nördlich und östlich
angrenzenden Parzellen) ausgenommen
Planungsbereich Dr.-Stumpf-Straße 115
(östlicher Bereich) sowie Uferstraße 102,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.

20.

III 17230/2008
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. MÜ - Ö15, Mühlau,
Bereich südlich ÖBB-Bahnlinie,
westlich Hans-Maier-Straße (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO}
2002, Zeichn. Nr. 4000), gemäß
§ 32 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. MÜ - Ö15,
Mühlau, Bereich südlich ÖBB-Bahnlinie,
westlich Hans-Maier-Straße (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002, Zeichn. Nr. 4000), gemäß
§ 32 TROG 2006, wird beschlossen.

III 17231/2008

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. MÜ - F10, Mühlau, Bereich zwischen
Otto-Winter-Straße, ÖBB-Bahnlinie, HansMaier-Straße und Inn (als Änderung des
Verbauungsplanes Nr. 24/k, Zeichn.
Nr. 1821 sowie der Flächenwidmungspläne Nr. 80/gx, Zeichn. Nr. 3001 und
Nr. 80/ds, Zeichn. Nr. 2499), gemäß § 36
Abs. 1 und 2 und § 107 Abs. 3
TROG 2006, zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen
außer Kraft.

22.

III 1177/2009
Entwurf der Schutzzone Nr. 5,
Amras, gemäß § 8, Stadt- und
Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Sachverständigenbeirat hat den
gegenständlichen Entwurf einschließlich
der ausgewiesenen charakteristischen
Gebäude zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:

GR-Sitzung 16.4.2009