Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.52
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indirekt unternehmerische Aktivitäten
entfalten oder Partnerschaften - welcher Art auch immer - eingehen wird?
12. Wenn ja, kann man dabei von einer
Art "Konkurrenzschutzbestimmung"
für die Erdgas Tirol GesmbH (TIGAS)
sprechen, die sich zu 86 % im Eigentum der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) und zu 14 % im Eigentum der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) befindet?
13. Wenn nein, welche anderen Gründe
ermöglich(t)en es dem Minderheitseigentümer Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) derart massiv in die Vertragsgestaltungsmöglichkeiten der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) einzugreifen?
14. Im Syndikatsvertrag 15.3 - Kooperationsvertrag - heißt es weiter, dass der
Kooperationsvertrag zwischen Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB),
Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) und
der Erdgas Tirol GesmbH (TIGAS)
abgeschlossen worden ist, und die im
Kooperationsvertrag vorgesehenen
Organgenehmigungen erteilt worden
sind. Dieser Kooperationsvertrag liegt
den Gemeinderatsfraktionen nicht
vor. Was regelt dieser Kooperationsvertrag im Detail? Ich ersuche um
Vorlage an den Gemeindrat.
15. Welche Schritte werden Sie als
Eigentümervertreterin unternehmen,
dass die vom Stadtsenat, vom Gemeinderat und von der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) angestrebte Kooperation mit der Gemeinde Rum in Sachen Fernwärmeausbau
abseits von Öl und Gas eingegangen
werden kann?
16. Welche Schritte werden Sie als
Vertreterin des Mehrheitseigentümers
Stadt Innsbruck setzen, um allenfalls
vorhandene energiepolitisch unsinnige vertragliche Regelungen, welche
die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) und damit die Stadt Innsbruck in Abhängigkeit vom fossilen
Energieträger Erdgas halten bzw. alternative Energieversorgungsmög-
GR-Sitzung 16.4.2009
lichkeiten unterbinden, aufzuheben
bzw. zu ändern.
17. Welche Schritte werden Sie als
Vertreterin des Mehrheitseigentümers
Stadt Innsbruck setzen, dass die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) künftig ihrer Verpflichtung zur
Information des Mehrheitseigentümers Stadt Innsbruck endlich in ausreichendem Ausmaß nachkommt?
Mag.a Schwarzl, Mag. Fritz, Hof,
Dr.in Krammer-Stark, Linser und
Mag.a Schindl-Helldrich, alle e. h.
23.2
I-OEF 54/2009
Lohbach in Hötting-West,
Errichtung eines Laichgewässers/Teich für Erdkröten, Stand
der Planungen (Die Innsbrucker
Grünen)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer
verliest die dringende Anfrage der
Innsbrucker Grünen:
Am 31.1.2008 haben die Innsbrucker
Grünen folgenden dringenden Antrag im
Gemeinderat eingebracht:
"Die Frau Bürgermeisterin bzw. die
Referenten für Umwelt und Grünplanung
werden ersucht, mit den entsprechenden
Grundstückseigentümern in Verhandlungen zu treten, um zur Aufrechterhaltung
der derzeit gefährdeten Erdkrötenpopulation am Lohbach in Hötting - West
nördlich des Lohbaches ein Laichgewässer/Teich errichten zu können."
Der Antrag wurde dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung und von
diesem den zuständigen Ämtern zur
Stellungnahme zugewiesen.
Seit dem Frühsommer 2008 liegt in
Bearbeitung dieses Antrages der Innsbrucker Grünen ein Konzept für dieses
Laichgewässer bei der Mag.-Abt. III,
Grünanlagen, vor, auch der Landesumweltanwalt hat seine finanzielle Unterstützung zugesagt.
Laut Auskunft von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger in Beantwortung einer
dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen im November 2008 habe der