Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.62

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- 268 -

Lage der Gemeinden, welche Einbußen
hinnehmen werden müssen, sind Beratungen über die zukünftige SeniorInnenpolitik der Stadt Innsbruck unerlässlich.
Ich ersuche um
die Annahme des Antrages.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Dieser
Antrag ist zweizuteilen. Der erste Satz des
Antrages fordert die Einberufung des
Ausschusses für soziale Daseinsvorsorge
ein, um sich mit dem Thema Blinden- und
Seniorenheim St. Raphael zu beschäftigen. Der zweite Satz betrifft eine Vorgabe
an einen Ausschuss, die meiner Ansicht
nach in dieser Form geschäftsordnungswidrig ist. Den Ausschüssen werden Akten
seitens des Gemeinderates bzw. des
Stadtsenates zur Behandlung zugewiesen.
Es kann der Gemeinderat die Geschäftsordnung nicht auf diese Weise aufheben,
in dem er vorschreibt, dass der Ausschuss
zweimal jährlich zu tagen hat.
Ich möchte vor allem zum Blinden- und
Seniorenheim St. Raphael Stellung
nehmen. Das Blinden- und Seniorenheim
St. Raphael besteht aus einem Pflegeheim, einem Internat für blinde Kinder und
einer Blindenschule. Das Heim hatte vor
einem Jahr das hundertjährige Jubiläum.
Es hat sich aus einem Verein der Sehenden für die Blinden entwickelt. Damals war
es ein Verein für Tirol und Vorarlberg, um
blinden Kindern in einem Heim Entwicklungsmöglichkeiten zu geben und sie
schulisch zu begleiten. Es haben dann
sehr viele blinde Menschen in diesem
Blindenheim wie in einem Senioren- oder
Pflegeheim gelebt.
Durch die Entwicklung der vergangenen
Jahrzehnte hat sukzessive eine Umstrukturierung stattgefunden. Wir hatten im
alten Heim 58 Personen. Dieses Heim war
nicht mehr zeitgemäß und hätte damals
nicht mehr als Pflegeheim genehmigt
werden können. Es hat dann im Vorstand
verschiedene Überlegungen gegeben.
Da die Stadt Innsbruck in die Finanzierung
eingebunden wurde, hat mich damals der
Vorstandsvorsitzende LR a. d.
Dr. Greiderer eingeladen, dem Verein zur
Erhaltung des Blinden- und Seniorenheims St. Raphael ad personam beizutreten. Ich wurde also nicht von der Stadt
GR-Sitzung 16.4.2009

Innsbruck hineingeschickt. Die Stadt
Innsbruck ist nicht Mitglied dieses Vereins
und kann daher auch niemand entsenden.
Wenn ich also in ferner oder nächster
Zukunft aus der Politik ausscheiden sollte,
bleibe ich trotzdem in diesem Verein.
Der Verein zur Erhaltung des Blinden- und
Seniorenheimes St. Raphael ist ein
absolut autonomer Verein und die Stadt
Innsbruck kann hier nicht einfach hineinregieren. Deshalb kann sich mit diesem
Thema auch kein städtischer Ausschuss
befassen.
Andererseits ist festzustellen, dass die
Stadt Innsbruck dieses neue Wohn- und
Pflegeheim zur Gänze finanziert hat. Das
hatte mehrere Vorteile:
1.

Der Baugrund für dieses neue
Pflegeheim stand kostenlos zur Verfügung.

2.

Der Bau des Pflegeheimes wurde von
der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) bautechnisch
sehr günstig abgewickelt.

Es hat Probleme mit der Vereinsführung
gegeben bzw. es gibt sie noch, weil der
Vorstand überaltert ist. Es ist erst letztes
Jahr HR Riederer, der damals vom Land
Tirol in den Vorstand hinein gebeten
wurde, mit 80 Jahren ausgeschieden.
HR Huber dürfte auch schon um die 75
Jahre und damit in einem Alter sein, wo er
nach eigenen Angaben diese Aufgabe
eigentlich nicht mehr wahrnehmen
möchte. Durch die Ausweitung des
Umfanges und die Schaffung eines
Pflegeheimes - früher war es nämlich
mehr ein Altersheim - ist die Verantwortung sehr groß geworden.
Es gilt jährlich das Budget zu erstellen
sowie die Tagsätze auszuhandeln, welche
oft nicht ganz kostendeckend sind. Das
Risiko ist bei einem Unternehmen,
welches ein Volumen von € 3 Mio bis € 4
Mio hat, relativ groß. Ehrenamtlich ist so
eine Einrichtung in dieser Verantwortung
eigentlich nicht mehr zu führen. Um diese
Verantwortung für den Vereinsvorstand zu
minimieren, wurden Überlegungen
angestellt.