Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.75

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- 281 -

gen Naturschutzreferenten gebeten, bei
diesen weiterhin stattfindenden Gesprächen mit dabei zu sein.

zuständige Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, nachvollziehbar und plausibel.

27.3

Zu Frage 6: Wie zu Frage 2 bereits
mitgeteilt, wird kein Gerichtsprozess
geführt. Im angestrengten verwaltungsbehördlichen Verfahren müssen Kosten der
Gegenseite - mit Ausnahme der pauschalierten Kosten eines höchstgerichtlichen
Beschwerdeverfahrens - nicht ersetzt
werden. An eigenen Kosten entstehen die
Kosten des beauftragten Rechtsanwaltes,
deren Höhe sich nur schwer abschätzen
lässt, die wahrscheinlich aber jedenfalls
mehrere zehntausend Euro beträgt.

I-OEF 56/2009
Agrargemeinschaft Gemeinschaftswald Vill, Beschreitung
des Rechtsweges zur Aufhebung
der Hauptteilung (FPÖ und FREI)

Bgm.in Zach teilt zur dringenden Anfrage
der FPÖ und FREI (Seite 260) Folgendes
mit:
Zu Frage 1: In der Sitzung des Stadtsenates vom 4.2.2009 wurde kein Beschluss
gefasst, sondern lediglich der Bericht der
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten,
betreffend den bei der Agrarbehörde
eingebrachten Antrag der Stadtgemeinde
Innsbruck zur Kenntnis gebracht. Der
Antrag beruht auf dem Beschluss des
Stadtsenates vom 13.8.2008, diesem lag
das Rechtsgutachten von RA Dr. Brugger
vom 2.8.2008 zugrunde.
Zu Frage 2: Es wurde nicht der Gerichtsweg beschritten, sondern ein Antrag beim
Amt der Tiroler Landesregierung als
Agrarbehörde erster Instanz - entsprechend dem Beschluss des Stadtsenates
vom 13.8.2008 - eingebracht. Hinsichtlich
externer Rechtsberater siehe dazu
Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 3: Im Rechtsgutachten des RA
Dr. Brugger wurde dargelegt, dass die
Anfechtbarkeit der Vorgänge, mit denen
der Stadt Innsbruck wesentliche Teile
ihres Gemeindegutes genommen wurden,
wesentlich schwieriger sei als im bekannten Fall der Gemeinde Mieders. Trotzdem
erscheine es nicht ausgeschlossen, dass
der Verfassungsgerichtshof auch der Stadt
Innsbruck zu ihrem Recht verhelfen
könnte.
Zu Frage 4: Es wurde deswegen ein
externes Rechtsgutachten eingeholt, weil
es sich hierbei um eine Spezialmaterie
handelt und der damit beauftragte Anwalt
unumstritten Spezialist auf diesem Gebiet
ist. Demgemäß wurden – wie oben zu
Frage 3 dargelegt – von diesem die
Erfolgsaussichten bewertet. Die diesbezügliche Bewertung ist auch für die

Zu Frage 5: Das weiß man nicht, im
schlimmsten Fall mit einer mehrjährigen.

Zu Frage 7: Es wird kein Prozess geführt.
Derzeit haben wir noch alles bezahlen
können. Billig ist es aber nicht.
Zu Frage 8: Das lässt sich insofern nicht
aufschlüsseln, als die Kosten für den
Arbeitsaufwand in den Causen Agrargemeinschaft Gemeinschaftswald Vill und
Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft
Igls zusammen abgerechnet wurden. Für
die Rechtsgutachten betreffend die
genannten Agrargemeinschaften wurde
mit Honorarnote vom 20.8.2008 ein Betrag
von € 17.799,-- netto abgerechnet. Dieser
wurde im Jahr 2008 bereits bezahlt.
Zu Frage 9: Entfällt, siehe dazu Antwort zu
Frage 8.

28.

Beantwortung der Anfragen aus
der Sitzung des Gemeinderates
am 26.2.2009

28.1

Flughafen-Umweltforum, Anzahl,
Teilnahme, Tagesordnungspunkte, Niederschriften etc. in Bezug
auf Sitzungen (StRin
Mag.a Schwarzl)

StR Dipl.-HTL-Ing. Peer teilt zur Anfrage
von StRin Mag.a Schwarzl Folgendes mit:
Zu Frage 1: Seit Juni 2008 haben vier
Sitzungen des Flughafen-Umweltforums
stattgefunden.
Zu Frage 2: Die Mitglieder des FlughafenUmweltforums haben an den Sitzungen
teilgenommen.
Zu Frage 3: Sitzung am 12.6.2008:

GR-Sitzung 16.4.2009