Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.81

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- 287 -

rerseits den Einstieg für Klein- und
Mittelbetriebe zu erleichtern?
4.

Welch sonstigen Steuerungsmaßnahmen werden ergriffen, um eine
beschleunigte Vergabe der Leerflächen zu erreichen?

5.

Welche Marketingstrategien werden
dazu veranlasst?

6.

Welche sonstigen Förderungsaktionen sind geplant?

Buchacher, Eberl, Grünbacher, Marinell,
Dipl.-HTL-Ing. Peer, Pipal und
Dr.in Pokorny-Reitter, alle e. h.

30.

Einbringung von Anträgen

30.1

I-OEF 65/2009
Gemeinderätliche Ausschüsse,
Übermittlung der Sitzungseinladung mit der Tagesordnung und
den Unterlagen an die Mitglieder
per E-Mail (GR Mag. Fritz)

GR Mag. Fritz: Ich stelle folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Zwecks möglichst effizienter, aber auch
sparsamer Vorbereitung der Sitzungen der
Ausschüsse des Gemeinderats wird Frau
Bürgermeisterin ersucht, mit geeigneten
Mitteln dafür zu sorgen, dass:
-

die städtischen Ämter ihre Amtsberichte und Beschlussanträge der
Mag.-Abt. I, Kanzlei für Gemeinderat
und Stadtsenat, oder den Büros der
Amtsführenden StadträtInnen - in digitaler Form zur Verfügung stellen,

-

die Ausschusstagesordnungen
jedenfalls in digitaler Form per E-mail
versandt werden,

-

jene Ausschussakten, die in Form von
Amtsberichten und Beschlussanträgen bereits in digitaler Form vorliegen, auch mit der Einladung bzw.
Tagsordnung per E-Mail den Ausschussmitgliedern zugehen.

Die Obleute der gemeinderätlichen
Ausschüsse werden ersucht, dies
bestmöglich zu unterstützen.
GR-Sitzung 16.4.2009

Mag. Fritz, e. h.
Mit dem Amtsgelöbnis versprechen die
Mitglieder des Gemeinderats - § 12 Abs 1
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) - "das Wohl der Stadt
nach bestem Wissen und Können zu
fördern“; dazu gehört unstreitig eine
gewissenhafte Vorbereitung von Ausschusssitzungen durch gründliches
Aktenstudium. Korrespondierend dazu
legen die §§ 20, 29 und 30 Fristen für die
Einladung zu Sitzungen unter Angabe der
Tagesordnung fest und statuiert die
Geschäftsordnung des Gemeinderates in
§ 5 Abs, 4 für den Gemeinderat - und dies
gilt analog auch für die Frist zwischen der
Einberufung und der Durchführung von
Ausschusssitzungen - die Akteneinsicht in
die zur Behandlung stehenden Geschäftsstücke.
Eine digitale Übermittlung wesentlicher
Geschäftsstücke würde den GemeinderätInnen die gewissenhafte Vorbereitung
erleichtern und gleichzeitig viel Papier
sparen, wäre also sowohl ökonomisch als
auch ökologisch von Vorteil.
Bereits jetzt werden die Tagesordnungen
mehrerer Ausschüsse - unter anderem
Finanzausschuss, Bauausschuss,
Verkehrsausschuss - in digitaler Form
übermittelt.
In einigen Ausschüssen - wieder beispielsweise Finanz-, Bau-, Verkehrsausschuss gibt es kurz gefasste Amtsberichte,
die Wesentliches aus oft umfangreichen
Akten zusammenfassen und Beschlussanträge oder Empfehlungen der Ämter
enthalten. Im Finanzausschuss werden
diese Unterlagen seit einiger Zeit digital als ".pdf-Datei" - übermittelt, im Bauausschuss noch auf Papier; das gleich gilt für
den Verkehrsausschuss, wo ein Versuch
der digitalen Übermittlung mit der Einladung nach etlichen technischen Problemen wieder aufgegeben wurde. Aber
jedenfalls liegen die Amtsberichte ja schon
im Amt als ".doc-Datei" vor. Und zumindest die Tagesordnungen, die ja in allen
Ausschüssen zwingend mit der Sitzungseinladung versandt werden, müssen auch
in jenen Fällen, wo sie nur auf Papier
hinausgehen, vorher auch als ".doc-Datei"
vorhanden sein.