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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_05-Mai.pdf

- S.43

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- 329 -

3.

Nachdem die Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) auf Basis des Kooperationsvertrages zwischen Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB), Tiroler
Wasserkraft AG (TIWAG), Erdgas
Tirol GesmbH (TIGAS) ein Veto gegen die geplante Kooperation der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) mit Rum unter anderem in Sachen Nutzung industrieller Abwärme
eingelegt hat, wurde am 16.4.2009
mitgeteilt, dass Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und Stadt Innsbruck bestrebt sind, eine einvernehmliche Lösung mit der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) herbeizuführen. Auf
Basis der (neuen seit 14.3.2009 vorliegenden) Studie seien Überlegungen hinsichtlich einer Beteiligung anzustellen. Dann hätten die entsprechenden Organbeschlüsse zu erfolgen. Man sei sehr weit.

3.1. Wie sehen die Überlegungen
hinsichtlich einer Beteiligung der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) auf Basis der neuen Studie
aus?
3.2 Wie weit ist das Bestreben, eine
einvernehmliche Lösung mit der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) herbeizuführen, gediehen, bzw. was heißt
"wir sind schon sehr weit“?
3.3. Wie soll diese einvernehmliche
Lösung aussehen und wann wird sie
dem Stadtsenat bzw. Gemeinderat
vorgelegt werden?
4.

In Beantwortung unserer dringenden
Anfrage vom 16.4.2009 haben Sie
Frau Bürgermeisterin auf die Frage,
welche Schritte gesetzt werden, um
allenfalls vorhandene energiepolitisch
unsinnige vertragliche Regelungen,
welche die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und damit die Stadt
Innsbruck in Abhängigkeit vom fossilen Energieträger Erdgas halten bzw.
alternative Energieversorgungsmöglichkeiten unterbinden, aufzuheben
bzw. zu ändern, geantwortet: "Wir
befinden uns aufgrund der Vertragssituation in keiner Abhängigkeit von
diesen Energieträgern und sind frei in
unserer Gestaltungsmöglichkeit.“

GR-Sitzung 14.5.2009

4.1. Wenn diese Aussage richtig ist,
warum wird die geplante Kooperation
der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) dann nicht einfach durchgezogen?
4.2. Wenn diese Aussage richtig ist, wie
kann dann die Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) unter Berufung auf den Kooperationsvertrag die geplante Kooperation der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) beeinspruchen,
bzw. welche anderen Hintergründe
gibt es für das Veto der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG)?
4.2.1. Gibt es etwa Pläne der Erdgas
Tirol GesmbH (TIGAS), selbst in derartige Kooperationen einzusteigen
oder selbst im Bereich Biomasse in
Innsbruck aktiv zu werden,....?
4.2.2. Wenn ja, ersuche ich um Präzisierung dieser Pläne, notfalls auch in der
nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck.
4.3. Wenn diese Aussage (es gibt keine
vertragliche Abhängigkeit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
vom fossilen Energieträger Erdgas)
falsch ist, welche über Punkt 12.4.
des zitierten Kooperationsvertrages
hinausgehende Bindungen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
im Energiebereich gibt es in den
Haupt- und Nebenverträgen zwischen
Stadt Innsbruck, Tiroler Wasserkraft
AG (TIWAG), Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und Erdgas Tirol
GesmbH (TIGAS)? Ich ersuche um
Aufschlüsselung.
5.

Gemäß Punkt 12.4. des zitierten
Kooperationsvertrages werden Beschlüsse einstimmig im Kooperationsausschuss gefasst. Dieser besteht
aus sämtlichen Vorstandsmitgliedern
der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG)
und der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB). Wenn keine Beschlussfassung zustande kommt,
kann ein Schiedsgericht eingeschaltet
werden.