Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_05-Mai.pdf
- S.54
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jüngsten Landesrechnungshofberichts BE0218/17 vom 4.4.2009 primär auf allgemeine Fehleinschätzungen (z. B. unerwartete Kostensteigerungen bei der Inbetriebnahme der Hallen), die mangelhafte
Beachtung von Aufträgen des Aufsichtsrates bzw. Generalversammlung und
massive innerbetriebliche Personalprobleme (unzuverlässige und zu späte
Informationen über geschäftliche Abläufe
und Entwicklungen durch das Rechnungswesen/Controlling) zurückzuführen.
Seit Jahren besteht weiter eine bedeutende Problematik darin, dass 70 % der
OSVI-Kunden keine Vollzahler sind und
daher nur eine Kostendeckungsgrad von
30 % (beim Eiskunstlauf 10 %) erzielt
werden kann. Dokumentieren konnte man
dies erst im Jahr 2007, weil bis dahin
keine effiziente Kostenstellenrechnung
existierte.
Gleichzeitig wurden massive Baumaßnahmen durchgeführt, was eine deutliche
Erhöhung des Gebarungsvolumens der
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) nach sich
zog. Beispielsweise betrug die Bilanzsumme im Jahr 2002 € 2,12 Mio, stieg im
Jahr 2003 auf € 22,12 Mio an und
erreichte im Jahr 2007 bereits ein Gesamtausmaß von € 55,71 Mio. Davon
betraf der überwiegende Teil (€ 52,52 Mio)
das Anlagenvermögen.
Eine wesentliche Problematik besteht
darin, dass einerseits die Vereine Mieten/
Betriebskosten und nicht kostendeckende
Tarife für die Benutzung der Sportstätten
der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
bezahlen, die diese Vereine wieder von
der Stadt Innsbruck und vor allem vom
Land Tirol im Subventionswege refundiert
bekommen. Andererseits muss die
Geschäftsführung der Olympia-Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) eine einnahmenmaximierende Betriebsführung verfolgen,
um einen möglichst geringen Betriebsabgang dieser grundsätzlich strukturdefizitären, aber nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen zu führenden Kapitalgesellschaft erwirtschaften zu können. Mit dieser
Vorgangsweise wurden öffentliche Mittel
im "Kreis“ geschickt.
GR-Sitzung 14.5.2009
Das Ausmaß, in dem die Olympia-Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) weniger Abgang erzielt,
müssten die Vereine wieder durch
Subventionen der öffentlichen Gebietskörperschaften hereinholen, um existieren zu
können. Nicht zu vernachlässigen ist dabei
auch der mit dieser Vorgangsweise
verbundene Verwaltungsaufwand, sowohl
für die Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
auf der einen Seite und die Subventionsgeber und die Vereine auf der anderen
Seite. Die Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
hat unterschiedliche Tarife zu gestalten
und zu administrieren, die Subventionsgeber sind ebenso wie die Vereine mit
zusätzlichen Subventionsansuchen und
deren Administration (Behandlung,
Gewährung, Auszahlung und Abrechnung)
belastet. Durch Verrechnung von nicht
kostendeckenden Tarifen für Sportvereine
nimmt die Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
indirekt die Rolle eines Sponsors ein bzw.
wird sie als "Sportförderungsinstrument‘
missbraucht.
Die Mittelbereitstellung für Subventionsleistungen unter dem Titel "Betriebsabgang Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)“
widerspricht jedoch den Prinzipien und
Grundsätzen einer klaren Haushaltsführung. Außerdem findet eine direkte
Sportförderung im Unternehmensgegenstand der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
keine Deckung und widerspricht den
Intentionen dieser Kapitalgesellschaft
(Transparenz der Erträge und Aufwendungen, Kostenminimierung, Ertragsmaximierung, Reduzierung des Abgangs
unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit). Eine Vermischung von
Aufgaben, eine Gesellschaft die einerseits
Sportstätten betreibt bzw. bereitstellt und
andererseits Vereine (Kunden) subventioniert, muss auch aus steuerlicher Sicht
(Vorsteuerabzugsberechtigung) vermieden
werden. Wenn Stadt Innsbruck und Land
Tirol den Sport fördern wollen, sollen sie
das transparent und offensichtlich tun,
solche Subventionen durch die Hintertür
sind jedenfalls abzustellen!