Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf
- S.106
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Das erfordert einerseits eine möglichst
genaue und damit evaluierbare Zieldefinition, andererseits Instrumentarien, die den
Informationsfluss zwischen (Mit)Eigentümer (Innsbrucker Bevölkerung
vertreten durch den gewählten Gemeinderat) und Unternehmen/Vereinen bzw. eine
demokratische Willensbildung in grundsätzlichen strategischen Fragen gewährleisten. Ein Beteiligungsausschuss als
repräsentatives Gremium des Gemeinderates kann ein derartiges institutionalisiertes Instrument sein.
2.
Um diese breite und intensive
Auseinandersetzung mit dem Grün in
der Stadt zu gewährleisten, wird:
a)
im Bereich der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, eine Steuerungsgruppe aus
VertreterInnen der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung und Integration und der
Mag.-Abt. III, Grünanlagen - Planung
und Bau, sowie des Bauausschusses
als zentrales Steuerungsgremium
gebildet;
b)
eine Arbeitsgruppe aus externen
ExpertInnen aus den Bereichen
Stadtklima, Städtebau/Architektur,
Grünraum/Landschaftsplanung, Soziologie, BürgerInnenbeteiligung gebildet, die der Steuerungsgruppe als
fachlich beratendes Gremium zur Verfügung steht und die theoretischen
Grundlagen schafft und aufbereitet,
c)
parallel dazu professionell moderierte
BürgerInnenbeteiligungsverfahren in
den einzelnen Stadtteilen/Substadtteilen initiiert und durchgeführt, die ausgehend von der Feststellung, dass die BürgerInnen in den
einzelnen Straßenzügen und Stadtteilen FachexpertInnen für die Beurteilung der Lebens- und Grünraumqualität in ihrem Wohn- und Arbeitsumfeld
sind, bestehende Defizite und Fehlentwicklungen eruieren und gemeinsame Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung entwickeln.
59.10 I-OEF 166/2009
Fortschreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO), Auseinandersetzung mit
dem Themenkomplex "Innerstädtisches Grün zur Hebung der
Lebensqualität", Verankerung
der Ergebnisse als ein zentrales
Leitbild der Gesamtstadtentwicklung und Grundlage für alle künftigen öffentlichen und privaten
Stadtgestaltungsmaßnahmen
(StRin Mag.a Schwarzl)
StRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.
Im Hinblick auf die gemäß § 31a
Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) bis spätestens 6.12.2012 zu
beschließende Fortschreibung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) - die entsprechenden Vorarbeiten werden also demnächst beginnen müssen - wünscht und fordert
der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck eine breite und intensive Auseinandersetzung mit dem
Themenkomplex "Innerstädtisches
Grün zur Hebung der Lebensqualität".
Die Ergebnisse dieser Auseinandersetzung sollen im fortgeschriebenen
ÖROKO als Stadtentwicklungskonzept als ein zentrales Leitziel der Gesamtstadtentwicklung verbindlich verankert werden und Grundlage für alle
künftigen öffentlichen und privaten
Stadtgestaltungsmaßnahmen sein.
GR-Sitzung 22.10.2009
Bestehende Infrastruktur der BürgerInnenbeteiligung wie die Sozialzentren der Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD), die
Stadtteilunterausschüsse Arzl und
Igls bzw. Selbstorganisationsformen
der BürgerInnen wie es sie beispielsweise im Olympischen Dorf, in der
Innenstadt, in Wilten, in Hötting West,
in Kranebitten oder in Amras gibt, aber auch Schulen, Jugendzentren
usw. sollen dabei als Ausgangspunkt
der Beteiligungsprozesse durchaus
genützt werden, wobei die professionelle Moderation darüber hinaus danach zu trachten hat, dass auch Personengruppen, die nicht bereits orga-