Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf

- S.157

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Bewilligung gem. StVO

Die Arbeiten wurden seitens der Behörde gem. § 90 StVO bewilligt. Die
Sperre des Rad- und Gehweges im Bereich der Baustelle entlang der
Haller Straße war im Bewilligungsbescheid als Auflage genannt. Der
Fußgängerverkehr war in dem Bereich auf den nordseitigen Gehsteig
umzuleiten.

Baudurchführung

Mit den Arbeiten wurde Mitte März 2009 begonnen, die Aufgaben der
technischen und geschäftlichen Oberbauleitung sowie die örtliche Bauaufsicht fielen in die Zuständigkeit des Amtes für Tiefbau. Die einzelnen
Leistungen wurden anhand von Tages- und Regieberichten festgehalten. Die der Abrechnung zu Grunde liegenden Aufmassblätter waren
ordnungsgemäß unterfertigt und ebenso wie die Tages- und
Regieberichte lückenlos im Bauakt enthalten. Die Bestellung eines Baustellenkoordinators gem. BauKG war nach Art und Umfang der Arbeiten
nicht erforderlich. Die Arbeiten wurden am 12. Mai abgeschlossen und
kurz darauf übernommen. Das Übernahmeprotokoll war gefertigt im
Bauakt enthalten, die zugehörenden Haftbriefe wurden übermittelt.

Finanzielle Abwicklung,
Förderung

Mitte April wurde durch die Baufirma die erste Teilrechnung in Höhe
von rd. der halben Auftragsumme gestellt und dieser Betrag durch den
zuständigen Sachbearbeiter zur Auszahlung gebracht. Zwei Monate
später, nach Abschluss der Arbeiten, wurde die Schlussrechnung übermittelt. Diese war zum Zeitpunkt der Einschau noch nicht geprüft, jedoch deckte sich die Abrechnungssumme sehr gut mit der Angebotssumme. Mit einer Kostenüberschreitung war somit nicht zu rechnen.
Die gem. Wasserbautenförderungsgesetz förderfähigen Maßnahmen
am Inn (Bundesfluss) betrugen 85%.

Schlussbemerkung

Neben der gewässerökologischen Verbesserung des Uferabschnittes
erfolgte mit den Arbeiten auch eine wesentliche Erhöhung, bzw. Gewährleistung des Hochwasserschutzes im Bereich der Silleinmündung.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 13.10.2009:
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 22.10.2009 zur Kenntnis
gebracht.

Zl. KA-09279/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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