Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf
- S.60
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zwischen Steinbockweg, Tiergartenstraße,
Rehgasse und Mitterweg sowie die Gpn.
1807/1, 1807/2, 1807/3 und 3690/3, alle
KG Hötting, wird beschlossen.
42.
Mag. Denz Elmar (FPÖ), Angelobung
Die Anwesenden erheben sich von ihren
Sitzen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach
§ 12 des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) leistet das
Ersatzmitglied des Gemeinderates, Mag.
Elmar Denz (FPÖ) mit den Worten "Ich
gelobe" das Gelöbnis in die Hand von
Bgm.in Zach.
43.
III 9076/2009
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. MÜ - B8/2, Mühlau,
Bereich Adolf-Kolping-Weg 2
und Holzgasse 12, 12a, 14, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist ein Antrag auf Grundstücksteilung
eingegangen. In Folge wurde dazu auch
eine Stellungnahme verfasst. Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original bei.
Inhaltlich bezieht sich die Stellungnahme
wegen einer geplanten Grundstücksteilung
auf die Verlegung der im Plan vorgeschlagenen Teilungslinie. Da die geplante
Teilung ohne Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden kann, ist der
Einwand hinfällig.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2009:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. MÜ - B8/2, Mühlau, Bereich AdolfKolping-Weg 2 und Holzgasse 12, 12a,
14, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.
44.
III 9077/2009
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. MÜ - B9/2, Mühlau,
Bereich westlich der ehemaligen
Trasse der Hungerburgbahn,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt
im Original bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
im Wesentlichen gegen die Baumassendichten, den obersten Punkt von Gebäuden und die Baufluchtlinie im Bereich
Schillerweg. Sie wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei den
Stellungnahmen nicht stattgegeben
werden kann.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (bei
Stimmenthaltung von GR Ing. Krulis,
gegen GRin Mag.a Pitscheider),
den Ergänzenden Bebauungsplanentwurf
Nr. MÜ - B9/2, Mühlau, Bereich westlich
der ehemaligen Trasse der Hungerburgbahn, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, zu
beschließen.
Ich melde bei diesem Punkt Stimmenthaltung an, da ich seinerzeit dort eine
Liegenschaft besessen habe, die ich aber
schon lange vor der Auflage des Bebauungsplanes verkauft habe.
GR Mag. Fritz: Unsere Gegenstimme
richtet sich nicht gegen die Zurückweisung
der vorgebrachten Einwände in den
Stellungnahmen. Wir haben bereits bei der
Auflage dagegen gestimmt, da wir die
ursprünglichen Pläne der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, begrüßt hätten. Diese
wären noch restriktiver gewesen und
hätten die Kleinteiligkeit und Durchgrünung an diesem Hang gesichert. Leider
wurden die Pläne bereits aufgeweicht und
dagegen haben wir gestimmt. Da diese
ursprünglichen Pläne der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, nicht beibehalten wurden,
werden wir jetzt auch dagegen stimmen.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Ing. Krulis, gegen 7 GRÜNE und
2 FPÖ; 9 Stimmen):
GR-Sitzung 22.10.2009