Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf

- S.64

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2009_09-Oktober.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2009
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 617 -

seinem größeren Betriebsgrundstück in
der Rossau befindet, mit Ende des Jahres
2009 aufzugeben. Der Betrieb, welcher in
seinem sehr investitionsintensiven Bereich
tätig ist, war in eine Notlage geraten und
es wurden über einen längeren Zeitraum
keine Investitionen mehr getätigt. Es
konnten gewisse erforderliche Entwicklungen bei allem guten Willen und Fleiß des
Projektwerbers einfach nicht mitgegangen
werden. Da der Projektwerber eben mit
Ende des Jahres 2009 aus dem Betriebsgebäude aussiedeln soll, bestünde
dringender Wohnbedarf.
Eine Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) kann nur bei
öffentlichem Interesse erfolgen. Es stellte
sich dann die Frage, ob der Wohnbedarf
eines Einzelnen bzw. der verständliche
Wunsch auf eigenem Grund und Boden
bauen zu wollen - auch wenn es sich um
Freiland handelt - eine Änderung des
ÖROKO im öffentlichen Interesse herbeiführen kann.
Der Projektwerber ist im dritten Lebensabschnitt und ich frage mich schon, ob es
richtig ist, dort mit relativ großem Aufwand
in ein Einfamilienhaus zu investieren,
wenn dies nur durch eine Umwidmung
realisierbar ist. Ich habe dann alles genau
hinterfragt und mich auch hinsichtlich der
wirtschaftlichen Notwendigkeit sehr genau
erkundigt. Ich möchte die Zahlen nicht
nennen, aber ich habe nachweisbar
erkennen müssen, dass diese wirtschaftliche Notlage nicht gegeben ist. Es besteht
die Möglichkeit, Wohnbedarf im bereits
bestehenden Bereich entweder zu
erwerben oder abzudecken. Es steht also
in diesem Fall niemand auf der Straße.
Genauso kann das bestehende Lager
noch auf dem Gewerbegebiet in der
Rossau verbleiben - das hat man mit dem
Grundstückskäufer vereinbart.
Andererseits ist es natürlich zulässig, dass
jede/r BesitzerIn von Freiland einen Antrag
auf Umwidmung stellen kann. Ich verstehe
auch, wenn sich wie in diesem Fall viele
BürgerInnen dafür einsetzen. Ich habe
einige Anrufe bekommen und es wurde
auch fraktionsintern diskutiert - das
möchte ich gar nicht verhehlen. Aber
meine Position als Ressortführende und
die Gesamtschau der wirtschaftlichen
Notlagen von BürgerInnen, welche an
GR-Sitzung 22.10.2009

mich herangetragen werden, veranlassen
mich, in diesem Fall nicht für eine Umwidmung zu stimmen.
Ich möchte folgendes Beispiel bringen, da
ich so etwas einfach in die Beurteilung mit
einbeziehe: Vor zwei Tagen hatten wir die
Veranstaltungen "Eine Stadt sagt Danke"
im Congress Innsbruck. Dort habe ich mit
einer 70-jährigen Frau gesprochen. Ihr
Mann liegt im Wachkoma und ist vor
kurzem von der Klinik in ein Pflegeheim
verlegt worden. Die Bank hat die Hälfte
ihrer Wohnung verpfändet und sie wird
bald ausziehen müssen. Das ist so ein
Fall, bei dem ich mir dann immer denke,
dass wir mit unseren gesellschaftlichen
Ressourcen sehr sorgsam umgehen
müssen.
Ich sehe das im Zusammenhang mit
vielen Widmungsanfragen, wo es für mich
auch darum geht, einen Ausgleich zu
schaffen. Es ist schön, wenn jemand
Grundstücke besitzt. Aber das ÖROKO
wurde nach reiflicher Überlegung erstellt
und ich möchte es nicht aufgrund von
Einzelfällen übergehen. Die wirtschaftliche
Notwendigkeit für den Wohnraum kann ich
in diesem Fall nicht befürworten. Das ist
meine Begründung für die Ablehnung
dieses Ansuchens.
Nach vielen Rücksprachen und Beurteilungen der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
sehe ich es als richtigen Weg. Er war in
den letzten Tagen durchaus heftig, was
ich mir so nicht gedacht hätte. Aber solche
Dinge sind auch nach mehrmaligen und
teilweise aggressiven Anrufen durchzustehen. Es ist der richtige Weg, hier eine
ganz klare Linie zu zeigen. Wir werden
uns mit manchen solcher Dinge noch
beschäftigen und daher ist für den
Gemeinderat wichtig anzuerkennen, dass
es gerade in einem Stadtteil schwierig ist,
so eine Entscheidung zu treffen.
Ich verstehe jede Meinung, die sich für
eine Einzelfall-Beurteilung innerhalb des
Stadtteiles ausspricht, ganz im Sinne
"beim Nachbarn ist es ja auch noch
gegangen". Nur als Ressortführende und
mit dem Wissen, wie sich viele andere
Dinge in der Stadt Innsbruck darstellen,
kann ich diese Entscheidung heute ganz
gut vertreten.