Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf
- S.105
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die bei einem baupolizeilichen Lokalaugenschein festgestellten Mängel
und die damit erforderlichen Instandsetzungsarbeiten durch eine befugte Fachfirma zu veranlassen.
Dieser Verpflichtung ist der Hauseigentümer trotz Androhung der Ersatzvornahme durch die Behörde sowie der Vorauszahlung der Kosten
gegen nachträgliche Verrechnung bis dato nicht nachgekommen. In
der Folge wurde daher beim Bezirksgericht Hall ein Exekutionsantrag
eingebracht, eine Pfändung wurde mangels pfändbarer Gegenstände
nicht vollzogen. Lt. Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters des Amtes für Bau-, Wasser- und Anlagenrecht ist vorgesehen, ein kostenreduziertes Angebot einer Fachfirma einzuholen, um die notwendigsten
Sanierungsarbeiten durchführen zu können. Anschließend werden die
Kosten mittels neuen Bescheid noch einmal vorgeschrieben.
Sonstige ForderungenSammelkonto
Bei einem ebenfalls in den Vorschüssen einnahmenseitig auf der
Vp. 0/289000 – „Sonstige Forderungen-Sammelkonto“ aufscheinenden
Kassenrest von € 1.383,80 handelte es sich um anfallende Gebühren
bzw. Kosten für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, Gesundheitsund Genusstauglichkeitszeugnisse, Tierentsorgungen sowie die Ausfolgung von amtlich verwahrten Tieren.
Nach Einsichtnahme in die entsprechenden Konten der jeweiligen
Schuldner stellte die Kontrollabteilung fest, dass mit Stichtag 31.8.2009
noch ein Restbetrag von € 242,26 offen war, der sich auf fünf Personen verteilte. Die jeweiligen Rechnungen wurden in der Zwischenzeit
einem Rechtsanwalt zur Betreibung übergeben.
9 Haftungen der Stadtgemeinde Innsbruck
Haftungsnachweis
Entsprechend § 17 Abs. 2 Z 8 VRV ist dem Rechnungsabschluss ein
„Nachweis des Standes an Haftungen am Beginn des Finanzjahres, die
Veränderungen während des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und
der Stand am Schluss des Finanzjahres“ anzuschließen.
Zum Stichtag 31.12.2008 bestanden dem Haftungsnachweis folgend
aus Sicht der Stadt Innsbruck Haftungen im Ausmaß von insgesamt
€ 116.160,01 Tsd. Gegenüber dem Vorjahr (€ 120.348,58 Tsd.) bedeutet das einen Rückgang um 3,48 % bzw. € 4.188,57 Tsd.
Aufteilung nach
Rechtsträgern
Zl. KA 11727/2009
Mit einem Anteil von ca. 60 % entfällt der Großteil der übernommenen
Haftungen auf Darlehen der IIG & Co KG und IISG. Im Fall der IISG
handelt es sich um Darlehen an Wohnungseigentumsgemeinschaften
(WEGs), deren Liegenschaften von der IISG verwaltet werden. Ein Anteil von ca. 32 % des gesamten Haftungsbetrages betrifft die IKB AG.
4 % der von der Stadt Innsbruck übernommenen Haftungen sind der
Innsbrucker Stadtbau GmbH zuordenbar. Bei den restlichen 4 % handelt es sich um Haftungen für die IVB, die COME bzw. diverse sozial
tätige Vereine.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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