Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf

- S.108

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Antrag an den Gemeinderat

auf Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 73 Abs. 2 des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975.

A n t r a g:
Der Kontrollausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss
zu fassen:
„Die Frau Bürgermeisterin wird gebeten, gemäß der Empfehlung der
Kontrollabteilung die MA IV zu beauftragen, zukünftig bei der Erstellung
der Jahresrechnung der Stadt Innsbruck hinsichtlich der exakten Erfassung der Darlehensreste im Zusammenhang mit dem ‚Nachweis über
den Stand an Haftungen’ eine entsprechende Abstimmung mit der IIG
& Co KG vorzunehmen.“

Beschluss des Kontrollausschusses vom 10.11.2009:
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 19.11.2009 zur Kenntnis
gebracht. Gleichzeitig wird gem. § 73 (2) IStR die Entlastung der Bürgermeisterin beantragt.

Zl. KA 11727/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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