Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf
- S.25
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Sie sehen, dass wir uns zum Großteil mit
großem Engagement zu diesem Projekt
bekennen. Eine Ablehnung sowie eine
Zustimmung ist in der Demokratie möglich.
Bei der Eröffnung der Universitätsbibliothek habe ich zu Dipl.-Ing. Stadlhuber,
Geschäftsführer der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), gesagt, dass wir für diese
wunderbare Bibliothek sehr dankbar sind
und er uns nichts verübeln soll. Er hat mir
zur Antwort gegeben "aber nachdenken
darf ich, Frau Bürgermeisterin", worauf ich
"aber nicht zu unserem Nachteil" gesagt
habe.
Ich möchte für die geleistete Arbeit
danken. HR Dipl.-Ing. Müller, die Stadt
Innsbruck verfügt nur deshalb über etwas
Geld, weil wir alle - wenn auch mit
unterschiedlichen Sichtweisen - darauf
geschaut haben.
Bgm.in Zach übergibt den Vorsitz an
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
5.
5.1
Anträge des Stadtteilausschusses Igls vom 21.10.2009, Vorlage
gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Stadtteilausschusses
I-OEF 139/2009
Stadtteilausschuss Igls und
Unterausschuss Igls, Verankerung im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
Bgm.in Zach referiert den Antrag des
Stadtteilausschusses Igls vom 21.10.2009:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck
möge durch Zuweisung an den Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss prüfen, inwieweit rechtliche
Rahmenbedingungen für bestehende und
künftige Stadtteilausschüsse im Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
festgelegt werden können.
Ich schlage vor, diesen
Antrag dem Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss zur Vorberatung zuzuweisen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich
beantrage die
GR-Sitzung 19.11.2009
Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
und Weiterleitung an den Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss. Heute wird
ohnehin eine dringende Anfrage über die
Novellierung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
beantwortet und deshalb gehört dieser
Antrag des Stadtteilausschusses dazu.
Bgm.in Zach: Das halte ich für sinnvoll.
GR Mag. Fritz: Ich habe natürlich keinen
Einwand, wenn dieser Antrag über den
Stadtsenat dem Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss zugewiesen
wird. Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man im Zuge der Stadtrechtsreform über die Verankerung von
Stadtteilausschüssen im Stadtrecht, wenn
sie von der Bevölkerung mit einem
bestimmten Quorum gewünscht sind,
reden muss.
Extrawürste für den einen oder anderen
Stadtteil gibt es nicht, sondern wir werden
eine Regelung finden müssen, welche für
alle Stadtteile unter gleichen Ausgangsbedingungen eine solche Möglichkeit schafft.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
glaube, diese Auffassung vertreten wir
alle.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtteilausschusses Igls
vom 21.10.2009 wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
5.2
I-OEF 137/2009
Trinkwasserbrunnen am Heiligwasserweg unterhalb der so genannten "Teehütte", Wiederherstellung
Bgm.in Zach referiert den Antrag des
Stadtteilausschusses Igls vom 21.10.2009:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck
möge prüfen, ob für die Wiederherstellung
des Trinkwasserbrunnens am Heiligwasserweg unterhalb der so genannten
"Teehütte" folgende Regelung getroffen
werden kann:
Die Stadt Innsbruck bemüht sich, den
Trinkwasserbrunnen am Heiligwasserweg