Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf

- S.33

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16.

III 9082/2009
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. HÖ - Ö21, Hötting, Bereich
nördlich Steinbruchstraße 6 (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO}
2002, Zeichn. Nr. 4000), gemäß
§ 32 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen mit
insgesamt 46 Unterschriften eingegangen.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bei.
Mit den Stellungnahmen wurden keine
neuen Aspekte in das Verfahren eingebracht. Allerdings teilen alle eingelangten
Stellungnahmen die Bedenken der Mag.Abt. III, Stadtplanung, und können fachlich
nicht widerlegt werden. Die Stellungnahmen wurden im Bericht der Stadtplanung,
der dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt.
Aufgrund der Ähnlichkeit der betreffenden
Umwidmung mit der Umwidmung "Millonig"/Schusterbergweg Arzl kann seitens
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, die
Beschlussfassung der Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) und des Flächenwidmungsplanes nicht empfohlen werden. Sollte dieser
Einschätzung auch seitens des Gemeinderates gefolgt werden, wären die
Verfahren zur Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) und
des Flächenwidmungsplanes einzustellen.
Der Bauausschuss hat mit Stimmengleichheit (gegen GR Ing. Krulis,
GR Abenthum, GR Mag. Krackl; ProStimmen GRin Mag.a Pitscheider,
GR Praxmarer, StR Dipl.-HTL-Ing. Peer)
über den Antrag der Mag.-Abt. III, Stadtplanung/FWP, vom 7.9.2009, abgestimmt.
Damit gilt der Antrag im Sinne des § 53
Abs. 2 Geschäftsordnung des Innsbrucker
Gemeinderates und seiner Ausschüsse
als abgelehnt.
Da der Bauausschuss keine weitere
Empfehlung abgegeben hat, obliegt es
dem Gemeinderat, ob der Empfehlung der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung/FWP, vom
7.9.2009, entsprochen wird. Diese lautet
wie folgt:
GR-Sitzung 19.11.2009

Der Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. HÖ - Ö21,
Hötting, Bereich nördlich Steinbruchstraße
6, (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002, Zeichn.
Nr. 4000), gemäß § 32 TROG 2006 wird
nicht beschlossen.
Das Verfahren wird eingestellt.
Bgm.-Stellv. in Mag.a Oppitz-Plörer:
Inhaltlich darf ich auf meine Ausführungen
in der Gemeinderatssitzung im Oktober
2009 verweisen. Ich möchte aber noch
einmal betonen, dass die Vertagung des
Tagesordnungspunktes sehr positiv war,
weil viele Mitglieder des Gemeinderates
die Gelegenheit genutzt haben, sich vor
Ort ein Bild zu machen.
Wenn man das macht, ist dies für eine
Abstimmung mit durchaus weit reichenden
Folgen - in dem Sinne, dass dadurch
Präzedenzfälle geschaffen oder verhindert
werden - mehr als sinnvoll. Ich bin sehr
froh darüber und habe auch mit den
einzelnen Klubs die Gelegenheit gehabt,
Mehrheiten auszuloten. Es ist eine
wichtige Abstimmung und es war für
jede/n Einzelne/n eine Herausforderung,
sich mit diesem Fall zu befassen.
In unserem Klub haben wir uns damit sehr
lange befasst und es gab durchaus
unterschiedliche Meinungen. Es handelt
sich um eine wirklich große Frage für
zukünftige Entscheidungen in der Stadtplanung. Daher bitte ich aufgrund guter
Überlegungen abzustimmen, aber ich bin
der Meinung, dass wir heute eine große
mehrheitliche Entscheidung fassen
können.
GR Mag. Denz: In der letzten Sitzung des
Gemeinderates habe ich mit Interesse
diese Diskussion verfolgt. Ich möchte jetzt
aber eines dazusagen, was damals nicht
erwähnt wurde - es geht nämlich ebenso
um eine Grundsatzfrage anderer Art: Was
hat die Stadt Innsbruck für Probleme? Wir
haben zu wenige Wohnungen, zu wenige
Arbeitsplätze und immer weniger Geld.
Wir sollten aus diesen Gründen auch
etwas großzügiger sein, wenn es darum
geht, Bauvorhaben aller Art zu unterstützen und zu genehmigen.
(Bgm.in Zach: Das ist eine sehr eigenwillige Interpretation der Lage in der Stadt