Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf

- S.86

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Mehreinnahmen an Interessentenbeiträgen resultierten.
Getränke- und
Speiseeissteuer

Im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Getränkesteuer stellte
die Kontrollabteilung im Jahr 2008 einen negativen Vorschreibungsbetrag von rd. € 1,1 Mio. fest. Dieser resultiert im Wesentlichen aus der
Rückzahlung der Getränkesteuer für den Bereich Handel in der Höhe
von 15 % der gemeinschaftswidrig erhobenen Abgabe. Im Prüfungsjahr sind rd. € 760,0 Tsd. an Getränkesteuer rückerstattet worden. Des
Weiteren sind in dem eingangs erwähnten Betrag von € 1,1 Mio. Abgabenschuldigkeiten enthalten, die gem. TLAO von Amts wegen durch
Abschreibung gelöscht oder auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz
oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen wurden. Daneben umfasst dieser Betrag auch Sollberichtigungen infolge zweitinstanzlicher
Entscheidungen in Abgabenangelegenheiten.

Gewerbesteuer nach
der Lohnsumme

Darüber hinaus war auch bei der Gewerbesteuer nach der Lohnsumme
ein negativer Betrag von rd. € 160,6 Tsd. ausgewiesen. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um eine im Jahr 2008 vorgenommene Sollberichtigung an Lohnsummensteuer in Höhe von rd. € 158,4 Tsd. Bei den
verbleibenden Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 2,2 Tsd. handelte
es sich ebenfalls um Abschreibungen gem. TLAO bzw. um Sollberichtigungen aufgrund von Entscheidungen verschiedener Abgabenbehörden.

Benützungsgebühren

Neben den Ausschließlichen Gemeindeabgaben hat die Stadt Innsbruck
im Jahr 2008 auch Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen mit einem Betrag von gesamt € 17,4 Mio. vorgeschrieben. Im Vergleich zum Vorjahr waren Mehreinnahmen in Höhe
von € 0,4 Mio. bzw. 2,14 % zu verzeichnen.

Ertragsanteile
an gemeinschaftlichen
Bundesabgaben

Für die Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben war im
Budget 2008 ein Betrag von gesamt rd. € 128,2 Mio. präliminiert, tatsächlich wurden € 142,1 Mio. vereinnahmt, womit in diesem Bereich
eine Zunahme von € 13,9 Mio. bzw. 10,9 % zu verzeichnen war. Hierfür war einerseits die bereits erwähnte Umwandlung verschiedener
Bedarfszuweisungen der Gemeinden in zusätzliche Ertragsanteile an
gemeinschaftlichen Bundesabgaben maßgebend. Anderseits haben die
Änderungen im Finanzausgleich, vor allem im Zusammenhang mit den
Ertragsanteilen nach dem Bevölkerungsschlüssel (Kopfquote), großen
Einfluss auf die Einnahmenentwicklung der Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben genommen.

Bedarfszuweisungen

Wie bereits mehrfach ausgeführt, wurde das FAG 2008 im Zusammenhang mit den Bedarfszuweisungen stark vereinfacht, indem bestimmte
Bedarfszuweisungen auf Basis des Erfolges des Vorjahres 2007 in Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben umgewandelt worden sind. Demzufolge erhöhten sich im Jahr 2008 die Einnahmen bzw.
die Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben der Stadtgemeinde Innsbruck, bei gleichzeitiger Einstellung der Bedarfszuweisungen.

Zl. KA 11727/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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