Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf
- S.89
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€ 59,282 Mio. gegenüber einem Präliminare von € 58,465 Mio. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2007 waren Mehrausgaben von € 2,170
Mio. zu tätigen, der Anteil an den Gesamtausgaben (unter Einrechnung
diverser auf dem Personalsektor erfolgter Rückflüsse) ist gegenüber
dem Vorjahr um 0,16 Prozentpunkte auf 18,88 % gestiegen.
Personalsubventionen
Nicht in der Postenklasse 5 „Leistungen für Personal“ erfasst sind eine
Reihe von Ausgaben, die diversen Institutionen zur teilweisen Deckung
von Personalkosten zugeflossen sind. So trug die Stadtgemeinde von
den im Jahr 2008 in einer Höhe von € 3,010 Mio. angefallenen Personalkosten jener städtischen Bediensteten, welche im Bereich der Innsbrucker Sozialen Dienste GmbH (ISD) beschäftigt sind, insgesamt
€ 1,460 Mio. im Wege der Abgangsdeckung.
Ebenso werden die Personalkosten der Orchestermitglieder, welche der
mit 1.9.2005 gegründeten Tiroler Landestheater und Orchester GmbH
zur Dienstleistung zugewiesen sind, im Rahmen der Realisierung des
Deckungsbeitrages für den Betriebsabgang getragen. Das diesbezügliche Finanzvolumen betrug 2008 € 3,220 Mio.
Des Weiteren hat die Stadt jährlich den Zuschussbedarf aus der Konstruktion des Gestellungsbetriebes, der im Jahr 1994 anlässlich der
Gründung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) und der in
diesem Zusammenhang erfolgten Zuweisung städtischer MitarbeiterInnen eingerichtet worden ist, zu übernehmen. Unter Berücksichtigung
der zur teilweisen Finanzierung der Pensionslasten 2008 verwendeten
Zinserträge aus der Bewirtschaftung der Bankkonten bzw. des Veranlagungserlöses, resultierend aus der Veranlagung des für Immobilienkäufe vorgesehenen Anteiles aus dem Verkaufserlös der IKB AG-Anteile an
die TIWAG (1. Tranche), verblieb letztendlich für den Gestellungsbetrieb ein aus dem ordentlichen Haushalt zu deckender Zuschuss von €
4,5 Mio.
Darüber hinaus trägt die Stadtgemeinde Innsbruck im Subventionsweg
auch Personalkosten der seinerzeit dem Fremdenverkehrsverband
Innsbruck, Igls und Umgebung überlassenen Bediensteten des städtischen Verkehrsamtes, was sich 2008 mit einem Betrag in Höhe von
€ 96,4 Tsd. niederschlug.
Ausgleichstaxe
Zl. KA 11727/2009
Nicht unmittelbar den Personalausgaben zuzuordnen, aber in einem
gewissen Konnex zu sehen, ist die Zahlung der Ausgleichstaxe nach
dem Behinderteneinstellungsgesetz, die alljährlich bei Nichterfüllung
der Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter vom Bundessozialamt mittels Bescheid vorgeschrieben wird. Für das Kalenderjahr 2008
musste, wie schon für 2007, keine Ausgleichstaxe entrichtet werden,
da die Stadtgemeinde Innsbruck im fraglichen Zeitraum der ihr obliegenden Beschäftigungspflicht zur Gänze nachgekommen ist. Darüber
hinaus konnte auf Grund der Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten für dieses Kalenderjahr eine Prämie von
rd. € 10,2 Tsd. lukriert werden. Die Besetzungsquote belief sich auf
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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