Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf
- S.105
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Jedenfalls fordern wir die Beibehaltung
des bisherigen Viertelstundentaktes der
Linie "O" bis Mitternacht.
35.2
I-OEF 195/2009
Künftige Nutzung des Zentralbauhofes, Erarbeitung eines
zeitgemäßen Struktur- und Bewirtschaftungskonzeptes (StRin
Dr.in Pokorny-Reitter)
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich stelle
gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden Antrag:
ten Zustand, eine Sanierung oder auch ein
Neubau stehen an.
Dazu kommt noch, dass die Mag.-Abt. III,
Straßenbetrieb, für den so genannten
Bauhof Ost ein Raum- und Funktionsprogramm zu erarbeiten hat. Der Bauhof Ost
soll auch am Zentralbauhof situiert werden
(Auflassen des Standortes Bienerstraße).
Hier erscheint es logisch, einen Neubau
des Bauhofes Ost in ein Gesamtkonzept
einfließen zu lassen.
35.3
Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und
des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck, Änderung
(GR Kunst)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Für die künftige Nutzung des Zentralbauhofes wird unter Einbindung der dort
situierten städtischen Dienststellen, von
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG), Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB), Freiwillige Feuerwehr Reichenau
und unter Leitung einer magistratsinternen
Steuerungsgruppe ein zeitgemäßes
Struktur- und Bewirtschaftungskonzept
erarbeitet.
Dieses Struktur- und Bewirtschaftungskonzept soll die bestehenden Nutzungen
auf Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit
überprüfen, künftige Inanspruchnahmen
definieren und Prioritäten der Abarbeitung
nach Maßgabe der vorhandenen Finanzmittel festlegen.
Dr.in Pokorny-Reitter, Buchacher, Eberl,
Grünbacher, Marinell, Dipl.-HTL-Ing. Peer,
Pipal und Praxmarer, alle e. h.
Am Areal des Zentralbauhofes in der
Rossau benützen einige städtische
Dienststellen so wie Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG), Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB), Freiwillige
Feuerwehr Reichenau betrieblich notwendige Gebäude und Einrichtungen wie
Büros, Werkstätten, Lagerflächen,
Lagerhallen, Garagen etc.
Die Nutzung dieses großen Geländes hat
sich im Laufe der letzten Jahrzehnte ohne
tiefergehende Prüfung von betrieblicher
und wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit und
Effizienz entwickelt.
Viele der Werkstätten und Lagergebäude
am Zentralbauhof sind in einem schlechGR-Sitzung 10.12.2009
I-OEF 178/2009
GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit
meinem Mitunterzeichner folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck
(Gemeinderatsbeschluss vom 29.7.1975
in der Fassung der Beschlüsse des
Gemeinderates vom 28.3.1985 und
23.6.1988) wird in den nachfolgenden
Punkten geändert:
1.
Dem § 5 wird nachfolgender Abs. 5
angefügt:
-
(5) Die Geschäftsstücke der anberaumten Sitzung sind jedem Gemeinderatsmitglied auf elektronischem
Weg mindestens drei Werktage vor
der Sitzung zu übermitteln.
2.
Der § 7 Abs. 4 entfällt.
3.
Der § 9 Abs. 3 lautet wie folgt:
-
(3) Die Niederschriften sind vom bzw.
der Vorsitzenden und vom Schriftführer bzw. von der Schriftführerin zu
unterfertigen. Je eine Abschrift ist jeder Gemeinderatspartei in schriftlicher
Form auszuhändigen.
4.
Der § 15 Abs. 3 lautet wie folgt:
-
(3) Den Bestimmungen des Abs. 1
entsprechende Anfragen können vom