Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf
- S.121
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Seitens der Europäischen Kommission wurde Mitte Oktober 2008 festgehalten, dass die eingebrachte Beschwerde auf der Grundlage der
Beihilfevorschriften der Gemeinschaft geprüft wurde und bei der Maßnahme kein Verstoß gegen EU-Beihilferecht festgestellt werden konnte.
Es handle sich dabei um eine vorläufige Beurteilung welche sich auf die
übermittelten Informationen stütze. Weitere sachdienliche Informationen könnten zu einer Neubewertung des Sachverhaltes führen.
Zum Zeitpunkt der Einschau (Sep 2009) waren € 1,49 Mio. an Subventionsmitteln ausbezahlt worden. Gleichzeitig mit den Zahlungsansuchen
der ScwP wurden auch Rechnungsaufstellungen über die Arbeiten am
Speicherteich übermittelt. Den Aufstellungen waren die jeweiligen Teilbzw. Schlussrechnungen beigefügt, somit erfolgte die Auszahlung beschlusskonform nach dem Stand der Umsetzung.
Neben der Ausbezahlung gemäß Projektsumsetzung war im Gemeinderatsbeschluss auch die Vorlage sämtlicher Behördengenehmigungen als
Voraussetzung für eine Auszahlung genannt. Erst auf Nachfrage der
Kontrollabteilung wurden seitens der MA IV die betreffenden Unterlagen bei der SwcP eingefordert, welche gegen Ende September 2009
vorgelegt werden konnten. Die im Gemeinderatsbeschluss genannten
Voraussetzungen für eine Ausbezahlung der Fördermittel waren rückwirkend gegeben, jedoch hätten die Genehmigungen bereits vor Auszahlung eingefordert werden müssen.
In der Stellungnahme der MA IV wurde die Sichtweise der Kontrollabteilung als grundsätzlich richtig gewertet, aber darauf verwiesen, dass
die Genehmigungsbeschlüsse tatsächlich vor der Auszahlung der Subvention vorgelegen wären und somit die Auszahlungsanordnung auch
rechtlich gedeckt gewesen wäre. Seitens der Kontrollabteilung wird klar
festgehalten, dass das Ausstellungsdatum der Genehmigung an der
kritisierten Vorgangsweise nichts ändert. Die Genehmigungen wären
jedenfalls vor einer ersten Auszahlung einzufordern gewesen.
In der Stellungnahme zum Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission wurde seitens der Stadt Innsbruck die ausschließliche Förderung des Vereines SCIP auch damit untermauert, dass der Beschneiungsteich an die Schiliftbetreiberin verpachtet würde. So sollte die
SwcP den Speicherteich errichten und nach Fertigstellung mit der PKB
einen Betriebsführungsvertrag abschließen. Die PKB würde lt. Vertrag
jährlich einen wertgesicherten Bestandszins von € 78.000,-- zuzüglich
MwSt. an die SwcP zahlen. Der genannte Vertrag konnte jedoch nicht
vorgelegt werden.
In der Stellungnahme der MA IV wurde zu diesem Punkt ausgeführt,
dass die Übermittlung einer Vertragskopie wiederholt urgiert wurde,
dies seitens der Gesellschaft aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen
abgelehnt wurde. Seitens der ScwP wurde dafür angeboten, den Vertrag in den Räumlichkeiten der PKB im Original einzusehen. Dieses Angebot wurde durch die MA IV am 29.September 2009 wahrgenommen.
Zl. KA-13031/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
3