Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_03-Feber-Sonder.pdf
- S.8
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 51 -
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Du hättest
mich zum Beispiel auch anrufen und mich
loben können.)
Nachdem bereits vorher über die Markthallengarage von Manfred Mitterwachauer
in der Tiroler Tageszeitung geschrieben
wurde, waren wir davon eigentlich schon
sehr gut informiert und daher habe ich mir
gedacht, dass man sich dementsprechend
in der Öffentlichkeit kritisch äußern darf.
Das werde ich auch weiterhin machen.
Ich bedanke mich noch einmal, dass ich
als Mandatar dieser Stadt im Gemeinderat
so lange sprechen durfte. Ich nehme an,
dass eine große Mehrheit diesem Antrag
zustimmen wird und hoffe, dass es ein
guter Deal ist. Wir werden hier nicht zustimmen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir haben
auch lange diskutiert, aber nur in der erweiterten Sitzung des Stadtsenates, die
keine öffentliche Sitzung ist. Manche
reden aber lieber, wenn alles öffentlich ist
und das sei Dir, lieber Rudi, unbenommen.
Die Kritik - so habe ich es verstanden - hat
sich darauf bezogen, dass alle Fraktionen,
bis auf die Fraktion "RUDI", welche auch
Vertretungsregelungen hat, im erweiterten
Stadtsenat anwesend waren. Dann lesen
wir am nächsten Tag in der Zeitung, was
wir alles falsch gemacht haben. Geschäftsführer Peter Massimo hat GR Federspiel angerufen und ihm seine Sicht
dieses Rechtsgeschäftes vermittelt.
Geschäftsführer Peter Massimo hat,
nachdem klar war, dass wir dieses
Baurecht nicht nur nachrechnen, sondern
auch in Anspruch nehmen müssten, mich
auch angerufen. Dieses Angebot hat
gelautet, dass wir auch in drei Jahren
dieses Angebot indexiert annehmen
können.
Es ist durchaus einzigartig, dass derjenige, der jetzt verkaufen will, wenn es der
andere dann in Anspruch nimmt, plötzlich
nicht mehr verkaufen möchte. Es ist mir
bis heute nicht schlüssig nachvollziehbar
gewesen, warum. Vielleicht gibt es im
Pachtvertrag einige Bestimmungen, die
darauf hinweisen würden, dass man,
nachdem wir Rechtsnachfolgerin der
Verpächterin sind, nicht möchte, dass die
Stadt Innsbruck von manchen Dingen
Sonder-GR-Sitzung 2.2.2011
Kenntnis hat, welche in diesem Firmenkonstrukt abgewickelt wurden.
Nachdem die Stadt Innsbruck in den
Pachtvertrag einsteigen darf, wird sie auch
dementsprechend ihre Möglichkeiten
wahrnehmen. Das werden die entsprechenden Gremien beschließen.
Die Nachrechnung von Ing. Schiener hat
sich auf die damals vorhandenen Unterlagen bezogen. Damals war jedoch der
Pachtvertrag noch nicht vorhanden. Mit
den im Pachtvertrag vereinbarten Regelungen macht die Stadt Innsbruck nicht nur
ein "rentierliches", sondern ein sehr gutes
Geschäft. Wenn ich den Kaufpreis auf den
Pachtzins umrechne, dann liegen wir weit
über dem normalen Zinssatz, der bei jeder
Bank usw. zu erzielen wäre.
Rein aus dem monetären Grund ist dieses
Geschäft für die Stadt Innsbruck von
Vorteil, geschweige denn, dass wir wirklich
bei der Entwicklung dieses Areals einen
wesentlichen Anteil haben können. Ich
ziehe den Umkehrschluss aus dem Angebot, das GR Federspiel seitens der derzeitigen Verpächterin gemacht wurde.
Es macht mich nämlich nachdenklich,
warum jemand, der jetzt verkaufen will und
die Stadt Innsbruck in dieses Vorkaufsrecht eintritt, plötzlich nicht mehr verkaufen will. Das habe ich hinterfragt, bin aber
noch auf keine Lösung gekommen. Ich bin
mir aber sicher, dass es auf jeden Fall
richtig ist, dieses Rechtsgeschäft dem
Gemeinderat vorzuschlagen.
Die Frage hinsichtlich des Bauhofs ist
geklärt. Es ist keine vorzeitige Auflösung
und in dem Fall, geht alles, wie zum
Beispiel Durchgangsrechte usw., an die
Stadtgemeinde Innsbruck über.
GR Federspiel: Ich habe die Frau Bürgermeisterin gefragt - das wird wahrscheinlich
in der nicht öffentlichen Sitzung behandelt -, warum in der Vorlage
"Für einen Dritten, wie die List Beteiligungsges.m.b.H., erscheint der Kaufpreis
überhöht"
steht.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Weil wir den
Pachtvertrag zum Zeitpunkt der Berechnung noch nicht vorliegen hatten. Aus
diesem Pachtvertrag ergibt sich mit einer