Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_04-Feber.pdf

- S.34

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23.

III 15845/2010
Örtliches Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. RO - Ö24,
Rossau, Bereich Langer Weg Ecke Trientlgasse, (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO},
Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahme bezieht sich dabei
ausschließlich auf Festlegungen des Flächenwidmungsplanes, die außerhalb des
Planungsbereiches des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) liegen.
Folglich bedingt sie keine Abänderung des
gegenständlichen Planentwurfes.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.2.2011:
Das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. RO - Ö24, Rossau, Bereich
Langer Weg - Ecke Trientlgasse, (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}, Zeichn. Nr. 4000),
gemäß § 32 TROG 2006, wird beschlossen.
24.

III 15846/2010
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. RO - F1, Rossau, Bereich östlich Langer Weg (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. AM - F23), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt
im Original oder Kopie bei.
Mit einer Stellungnahme werden Umstrukturierungsabsichten eines im Planungsbereich befindlichen Betriebsgeländes angekündigt, wobei sich die Notwendigkeit einer entsprechenden Umwidmung ergeben
würde. Dies kann jedoch erst nach WeiGR-Sitzung 24.2.2011

terentwicklung und konkreter fachlicher
Prüfung des Projektes erfolgen.
Die andere Stellungnahme richtet sich inhaltlich gegen die Umwidmung von Gewerbe- in Mischgebiet im Bereich Langer
Weg, da dadurch Einschränkungen für die
Entwicklungsmöglichkeiten in diesem Bereich befürchtet werden.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. II, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten. Grundsätzlich wird
an der Zielsetzung Mischgebiet festgehalten. Um jedoch noch weitere Klärungen zu
ermöglichen wird vorgeschlagen, den gegenständlichen Entwurf, verkleinert um die
Bereiche nördlich der Trientlgasse und
südlich der Valiergasse, zu beschließen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.2.2011:
Der Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. RO - F1, Rossau, Bereich östlich Langer Weg (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F23), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen außer Kraft.
Schriftführerin Spielmann übernimmt die
Schriftführung.
25.

Einbringung einer dringenden
Anfrage

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt mit, dass
innerhalb der vorgesehenen Frist eine
dringende Anfrage eingelangt ist, deren
Beantwortung unter dem entsprechenden
Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie
bringt daraufhin diese Anfrage zur Kenntnis.