Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_04-Feber.pdf
- S.39
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Bürgerinnen und Bürger der Stadt Innsbruck eine demokratiepolitische Notwendigkeit darstellt.
Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck könnte mit einer "Innsbrucker
Stadtverfassung" verglichen werden und
bei einer Änderung der Baugesetze der
Verfassung ist auf Bundesebene eine
Volksabstimmung vorgesehen. Vergleichbare Bausteine im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 sollen nun geändert und den Innsbruckerinnen und Innsbruckern darf eine Meinungsäußerung
im Wege einer Volksbefragung nicht verwehrt werden.
26.7
I-OEF 15/2011
Kurzparkzonen, Bezahlung der
Gebühren mittels Bankomatkarte
(Bgm.-Stellv. Kaufmann)
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich stelle für GR
Mag. Krackl gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern
folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Neben der bestehenden Bezahlungsmöglichkeiten in Kurzparkzonen mittels Bargeld & Quick sollen künftig auch Bankomatkarten zur Bezahlung verwendet werden können.
Kaufmann, Mag. Krackl, LadurnerKeuschnigg. Mag.a Oppitz-Plörer, Schuster, Dr. Schuchter, Eberharter, Abenthum
und Scheiber, alle e. h.
Ich verzichte jetzt auf die Begründung dieses Antrages. Auf Grund der bereits begonnenen Umstellung ist die Dringlichkeit
des Antrages gegeben, um etwaige Nachrüstungskosten, die eine Verzögerung
bringen, zu vermeiden.
26.8
I-OEF 14/2011
Kurzparkzonen, Bezahlung der
Gebühren über Mobiltelefone,
Einführung eines "HandyParkens" (Bgm.-Stellv. Kaufmann)
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich stelle für GR
Mag. Krackl gemeinsam mit meinen MitunGR-Sitzung 24.2.2011
terzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern
folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Bezahlung der Kurzparkzonengebühren über Mobiltelefone soll in einfacher
Weise ermöglicht werden. Auf Grund der
verschiedenen im Einsatz befindlichen
technischen Varianten, möge der Verkehrsstadtrat den Verkehrsausschuss in
die Evaluierung der Systeme einbinden.
Kaufmann, Mag. Krackl, LadurnerKeuschnigg. Mag.a Oppitz-Plörer, Schuster, Dr. Schuchter, Eberharter, Abenthum
und Scheiber, alle e. h.
Das ist nicht nur eine Forderung von "Für
Innsbruck", sondern auch die Wirtschaftskammer Innsbruck (WK) hat diese Forderung erhoben. Bei den Tarifen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) gibt es bereits ein
"Handy-Ticket". Es handelt sich hier um
einen Prüfantrag und ich bitte diesem zuzustimmen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht
um 18.30 Uhr die Sitzung und setzt die
Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 18.50 Uhr wieder fort.
27.
Behandlung eingebrachter dringender Anträge
27.1
I-OEF 8/2011
Autobahn zwischen Ausfahrt Zirl-Ost und Ausfahrt Innsbruck-Ost/Innsbruck-Süd, Befreiung von der Vignettenpflicht
(GRin Dr.in Waibel)
Beschluss (einstimmig):
Dem von GRin Dr.in Waibel eingebrachten
dringenden Antrag (Seite 88) wird die
Dringlichkeit zuerkannt.
GRin Dr.in Waibel: Ich beantrage
die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.