Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_04-Feber.pdf
- S.76
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nicht abgezäunt, sondern lediglich beschildert. Festzustellen ist weiters, dass
auch Innsbruckerinnen und Innsbrucker
gerne diesen Bereich frequentieren.
Zu Frage 4.: Weil dann der nachgewiesene Betriebsabgang noch höher wäre und
ein weit höherer Beitrag der öffentlichen
Hand nötig werden würde.
Zu Frage 5.: Siehe Antwort zu 4.
Zu Frage 6.: Nein.
Zu Frage 7.: Nein.
30.4
Verkehrsrechner, Anschluss der
Verkehrslichtsignalanlagen,
Kosten (GRin Mag.a Pitscheider)
31.2
Barrierefreiheit in allen städtischen Gebäuden, Umsetzung
(GRin Mag.a Schindl-Helldrich)
GRin Mag.a Schindl-Helldrich: Ich stelle
folgende Anfrage:
Es haben sich vielleicht einige, so wie ich
am Sonntag-Morgen des 13.2.2011 beim
Studium eines Printmediums gewundert,
dass wir in der Stadt Innsbruck die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden lückenlos umgesetzt haben. Bgm.-Stellv. Gruber
hat diese Aussage getätigt und mir dann
auf Nachfrage erklärt, dass es sich dabei
um ein Missverständnis handelt.
31.
Einbringung von Anfragen
Ich habe jetzt bestenfalls angenommen,
dass das ein Pressegespräch war, das in
weiter Zukunft liegt und auf Grund einer
Irritation der Zeitspalte schon am
13.2.2011 erschienen ist. Ich würde jetzt
gerne wissen, wann wir den sehr erstrebenswerten Zustand erreicht haben, wo
wir alle öffentlichen Gebäude in der Stadt
Innsbruck barrierefrei umgebaut haben.
Daher stelle ich diese folgenden detaillierten Fragen:
31.1
Jugendzentren, Stand der Bedarfserhebungen (GR Hof)
Die Frau Bürgermeisterin möge folgende
Fragen beantworten:
Die Anfrage der Innsbrucker Grünen wurde von StRin Mag.a Schwarzl in der Sitzung des Stadtsenates vom 26.1.2011 im
Namen der Anfragestellerin Frau GRin
Mag.a Pitscheider zurückgezogen.
GR Hof: Ich stelle gemeinsam mit meiner
Mitunterzeichnerin folgende Anfrage:
1.
Wann werden jene Gebäude barrierefrei umgebaut sein, die nach dem
"Behindertengleichstellungsgesetz"
der unmittelbaren/mittelbaren Bundesvollziehung dienen (z. B. die
Mag.-Abt. II, Standesamt, im Goldenen Dachl) und daher bei einer Investitionssumme von unter € 10.000,--,
im Jahr 2015 und darüber im Jahr
2019 umgebaut sein müssen?
2.
Wann werden jene Gebäude, die laut
Konsumentenschutzgesetz einen barrierefreien Zugang gewährleisten
müssen (z. B. städtische Betriebe)
umgebaut sein?
3.
Wann werden jene Gebäude für die
der Gesetzgeber derzeit keinen Zeitplan vorsieht, die aber auf Grund der
verfassungsmäßig zugesicherten
"Nicht-Diskriminierung" von Menschen mit Behinderungen für alle
gleichermaßen erreichbar und zugänglich sein müssen, entsprechend
saniert?
Die Frau Bürgermeisterin möge folgende
Fragen beantworten:
1.
Wurde die Bedarfserhebung bereits
gestartet?
2.
Wer ist im Stadtmagistrat Innsbruck
mit Planung und Durchführung der
Bedarfserhebung befasst?
3.
Welche Organisationen wurden oder
werden in diese Bedarfserhebung
eingebunden?
4.
Mit welchen Stadtteilen wird sich die
Bedarfserhebung vorrangig beschäftigen?
Hof, Dr.in Krammer-Stark, beide e. h.
Ich fürchte allerdings, dass sich bis zur
nächsten Sitzung des Gemeinderates dazu kein allzu großer Debattenbedarf ergeben wird, aber man weiß das nie.
GR-Sitzung 24.2.2011