Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_05-Maerz-Sonder.pdf

- S.16

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- 155 -

Das wäre in unsere heutige Entscheidung
mit einzubeziehen.

Antrag gestellt, aus dem ich einige Punkte
in Erinnerung bringen möchte:

Zum Schluss möchte ich GR
Dr. Schuchter, Dr.in Bock-Kasseroller, Dr.
Crepaz und vor allem dem Magistratsdirektor Dr. Holas danken. Die bisherigen
Bemühungen von wirklich guten GemeinderätInnen sind hauptsächlich daran
gescheitert, weil man die JuristInnen des
Stadtmagistrates Innsbruck viel zu wenig
bzw. überhaupt nicht konsultiert hat. Das
war damals ein großer Fehler.

1. Der Gemeinderat spricht sich für die
Einführung der Direktwahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin
in der Landeshauptstadt Innsbruck in
Anlehnung an die Bestimmungen der
Tiroler Gemeindewahlordnung
(TGWO) aus.

Damals haben Politiker, wie Alt-StR
Dr. Hummel und Alt-StR Dr. Steidl entschieden. Das waren gute Rechtsanwälte,
aber auch politisch interessierte Leute.
Jeder war hauptsächlich darauf bedacht,
dass seine eigenen Interessen durchgehen, was durchaus legitim ist. Diesmal
waren Magistratsbeamte federführend. GR
Dr. Schuchter hatte eine gewisse Objektivität und auch die Zustimmung der Frau
Bürgermeisterin. Ich hoffe, dass sie das
nicht bereut. Damit hat das jetzt wirklich
konkrete Formen angenommen.
Mit diesem Dank möchte ich schließen.
GR Dr. Schuchter: Es wurden heute
schon sehr viele Inhalte angesprochen. Im
Oktober 2010 wurde im Gemeinderat das
Ganze gestartet.
Nur kurz zur Korrektur: Es gibt in Tirol nur
eine Statutarstadt. Die Begehrlichkeiten
halten sich also von Wels und Eisenstadt,
was Tirol betrifft, in Grenzen. Allerdings
würde das bedeuten, dass die Geschäftsordnung des Gemeinderates insgesamt
umgeschrieben werden müsste, was nicht
unbedingt die Sorge sein sollte. Natürlich
könnte es Begehrlichkeiten geben.
Es war immer wieder die Rede von einer
Initialzündung. GR Mag. Fritz, es gab
sicher viele Mütter - also nicht viele Väter die das in Gang gesetzt haben. Das haben
wir in der Stadtrechtsreformkommission
(StRRK) gemerkt, denn das war wahrscheinlich ein Abbild dessen, was vorher
schon lange von vielen Leuten überlegt
und in Gang gesetzt wurde.
Ich möchte die Mitglieder des Gemeinderates noch kurz auf Folgendes hinweisen:
Die Frau Bürgermeisterin - eine der Mütter
- hat am 14.10.2010 einen dringenden
Sonder-GR-Sitzung 18.3.2011

Das haben wir umgesetzt.
2. Die Innsbrucker Wahlordnung sowie
das Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 wird im Hinblick auf
die Direktwahl der Bürgermeisterin
bzw. des Bürgermeisters überarbeitet.
Das haben wir ebenfalls umgesetzt.
3. Hinsichtlich dieser Bearbeitung wird
der Magistratsdirektor beauftragt, zumindest nachfolgend angeführte Punkte in das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck einzuarbeiten und bis
30.11.2010 dem Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Wir haben hier zwar sehr rasch gearbeitet,
aber in sechs Wochen war das unmöglich.
Die Beratungsergebnisse des Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses sind im Dezember 2010
dem Gemeinderat vorzulegen.
Folgende Punkte sollen zumindest in
einen Novellierungsvorschlag für das
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 aufgenommen bzw. in
der Geschäftsordnung des Gemeinderates konkretisiert werden:
a)

Die Abwahl des Bürgermeisters
bzw. der Bürgermeisterin in Anlehnung an vergleichbare Regelungen in anderen Stadtrechten.

Dieser Punkt hat uns stark beschäftigt, da
er nicht einfach war. Jetzt liegt aber ein
Vorschlag vor, welcher dem Land Tirol zur
Beschlussfassung übermittelt werden
kann.
b)

Die Beschlussfassung der
Ressortverteilung im Gemeinderat: Sowohl die Übertragung als
auch der Entzug einer Ressortführung sind vom Gemeinderat über