Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_05-Maerz-Sonder.pdf
- S.3
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1.
Genehmigung der Tagesordnung
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand? Das ist nicht der
Fall.
Beschluss (einstimmig):
Stadtrechtsreformkommission (StRRK),
3. Fassung, Stand 2.3.2011, im Sinne des
§ 90 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR), zu beschließen.
4.
Die Tagesordnung wird genehmigt.
2.
Kölle Kurt (Christine OppitzPlörer - "Für Innsbruck"), Angelobung
Die Anwesenden erheben sich von ihren
Sitzen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach
§ 12 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) leistet das
Ersatzmitglied des Gemeinderates, Kurt
Kölle (Christine Oppitz-Plörer - Für
Innsbruck), mit den Worten "Ich gelobe"
das Gelöbnis in die Hand der Frau
Bürgermeisterin.
GR Dr. Schuchter referiert die Anträge
des Rechts- Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 3.3.2011:
3.
Änderung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) auf Grundlage des im gemeinderätlichen Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses am 3.3.2011 behandelten Entwurfs, 3. Fassung,
Stand 2.3.2011
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich darf den
Obmann des Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschusses bitten, die
Anträge zu referieren. GR Dr. Schuchter
war auch Vorsitzender der von mir einberufenen Stadtrechtsreformkommission
(StRRK).
GR Dr. Schuchter: Der Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
beiliegende Änderungen des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(IStR) auf Grundlage des Entwurfs der
Sonder-GR-Sitzung 18.3.2011
Änderung der Geschäftsordnung
des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates
der Landeshauptstadt Innsbruck
auf Grund des Ergebnisses des
gemeinderätlichen Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 3.3.2011,
3. Fassung
GR Dr. Schuchter: Der Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
beiliegende Änderungen der Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck, vorbehaltlich der
Beschlussfassung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR)
und der Innsbrucker Wahlordnung (IWO)
durch den Landesgesetzgeber auf Grundlage des Entwurfs der Stadtrechtsreformkommission, 2. Fassung, Stand 2.3.2011,
unter Ergänzung des § 2a (Klubobleuterat), wonach die Beschlussfähigkeit entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im
Gemeinderat geregelt wird, zur Beratung
vorzulegen.
5.
Änderungen der Innsbrucker
Wahlordnung (IWO) auf Grundlage der Vorschläge des gemeinderätlichen Rechts- Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 3.3.2011,
2. Fassung, Stand 2.3.2011
GR Dr. Schuchter: Der Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
beiliegende Änderungsvorschläge der
Innsbrucker Wahlordnung (IWO) auf
Grundlage der Arbeitsunterlage der Stadtrechtsreformkommission, 2. Fassung,
Stand 2.3.2011, zu beschließen.