Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_06-Maerz.pdf
- S.27
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 185 -
Ich würde darum bitten, dies nicht zurückzustellen. Seit dem Jahre 2000 ist es im
Bebauungsplan enthalten. Es ist eine lange Geschichte. Die Frage der Durchwegung, wie es die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, sagt, möglichst viele "Wegelein" zu
haben, die nicht vom motorisierten Individualverkehr (MIV) benützbar sind, sondern
von FußgängerInnen und RadfahrernInnen, ist eigentlich ein städtebaulicher
Grundsatz oder ein Prinzip, welches überall verfolgt werden sollte, wo es die Möglichkeit dazu gibt.
Es hat eine Zeit gedauert, bis wir so weit
gekommen sind. Wir können jetzt nicht
einfach sagen, dass man es liegen lassen
sollte. Es kann jederzeit ein Widerruf erfolgen. Ich bestreite, dass wir diesen Weg
dann sofort machen können. Ein Straßenbauverfahren ist befristet und müsste neuerlich gemacht werden. Es wurde jetzt
eingeleitet und es ist nicht so, dass man
es auf mehrere Jahre offen lassen kann,
da es verfällt. Außerdem kann es in die
Winterzeit fallen, in der man nicht bauen
kann.
Ich denke, dass es sinnvoll ist, das jetzt zu
machen und wir werden versuchen, auf
die Wünsche der AnrainerInnen einzugehen. Dies vor allem wegen der Befürchtung der Belastung durch den motorisierten Individualverkehr (MIV).
GRin Dr.in Waibel: Ich habe grundsätzliche
Schwierigkeiten mit dem Vorschlag der Innsbrucker Grünen. Ohne Einhaltung von
Regeln wird es nicht gehen, wenn wir im
städtischen Bereich immer dichter zusammenleben werden.
Ich habe ein Problem damit, wenn es zu
einem Antrag kommt, der Rücksicht darauf
nimmt, dass sich Menschen nicht an Regeln halten. Wenn es ein Fahrverbot für
Mopeds gibt, ist dieses einzufordern. Ich
verwehre mich dagegen, dass wir etwas
nicht bauen, weil sie dort nicht fahren dürften und es trotzdem nützen würden.
Ich glaube, dass es nicht anders geht, als
jenen Menschen Grenzen zu setzen, die
sich nicht an Regeln halten. Man sollte
nicht im Vorfeld schon darauf Rücksicht
nehmen, dass es Leute geben wird, welche das nicht machen.
GR-Sitzung 24.3.2011
GR Mag. Fritz: Es stimmt schon. Man
muss davon ausgehen, dass Regeln dazu
da sind, eingehalten zu werden und man
muss auch willens sein, diese durchzusetzen. Ich sage jedoch, dass auch der
Grundsatz gilt: "Führet die Leute nicht unnütz in Versuchung".
Einen Weg zu bauen, den es schon gibt
und der definitiv für Mopeds unbefahrbar
ist, ist der sicherste Weg, ein paar Unbelehrbare in Versuchung zu führen und
dann wieder ausrücken zu müssen, um sie
zu bestrafen.
Ich bin auch für das städtebauliche Prinzip
der Durchwegung. Ich erinnere mich, dass
wir versucht haben, bei einigen Bebauungsplänen nachzufragen. Übrig blieb ein
Auftrag an die Ämter, zu eruieren, wie viele solche Rad- und Fußwege in rechtskräftigen Bebauungsplänen stehen, von denen man lange Zeit nichts mehr gehört
hat. Gibt es solche als theoretisch sofort
machbar, weil wir ein Servitut haben oder
weil wir Grundeigentümer sind? Wie viele
davon stehen als frommer Wunsch auf einem Plan und die Stadt Innsbruck hat weder den Grund noch sonst irgendwelche
Rechte, dort zu bauen? Dabei geht es
teilweise um Wege, die schon zwanzig
oder vierzig Jahre in Bebauungsplänen
stehen.
Mein Standpunkt wäre, dass es beim
Franz-Baumann-Weg nicht brisant und eilig ist. Ich glaube, dass es vernünftig ist,
eine Vermittlung für die Bedürfnisse zu
finden, einerseits auf kurzem Weg von der
Bushaltestelle oder von der Kurzparkzone
zum Kindergarten zu gelangen und dass
andererseits die Leute, welche am neuen
Weg wohnen, ihre Vorgärten nicht sofort
hergeben müssen.
Die Menschen, welche jetzt durchgehen,
machen es legal. Dort steht, dass der
Durchgang bis auf Widerruf gestattet ist.
Seit zehn Jahren geht die Hälfte der Bevölkerung von Hötting-West auf diesem
Weg und es gab noch nie ein größeres
Problem.
Aufgrund dessen ist es der Versuch, einem potentiellen Konflikt die Spannung zu
nehmen und durch den Grundkauf und im
nächsten Schritt durch die Enteignung zu
sichern, dass wir diesen, im Bebauungsplan baurechtlich gesicherten Weg auch