Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_06-Maerz.pdf
- S.53
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auch Früchte getragen, dass wir die Subventionsordnung im Gemeinderat angepasst haben.
Weiters gab es allgemeine Bemerkungen
zur Vergabe und Abwicklung von Subventionen im Bereich der Mag.-Abt. V, Kinderund Jugendbetreuung, Erläuterungen zu
den Jahresergebnissen 2008 und 2009
des Subventionstopfes Kinder- und Jugendbetreuung, die Verifizierung des laufenden Anordnungssoll 2009 sowie die
Anmerkungen zur Abwicklung der Subventionsansuchen. Ich habe dazu schon die
Anmerkung gemacht, dass ab und zu ein
Beleg gefehlt hat oder nicht zeitgerecht
gebracht wurde.
Man muss auch bemerken, dass dies immerhin der zweitgrößte Subventionstopf
der Stadt Innsbruck ist. Man kann an sich
bemerken, dass es bei den Subventionen,
hinsichtlich der Einhaltung der zeitgerechten Einreichung der Belege besser wird.
Natürlich hat es einige kleine Sachen gegeben, die zu beanstanden waren.
Der Kontrollausschuss hat den Bericht
dem Gemeinderat einstimmig zur Berichterstattung zugewiesen.
GR Hof: Das ist insgesamt ein sehr positiver Bericht. In Einzelfällen ist es vorgekommen, dass Beschlussfassungserfordernisse nicht eingehalten wurden, die wir
bei Subventionsvergaben immer wieder
einmal haben. Das ist in diesem Fall sehr
offensichtlich ohne irgendeinen Hintergrund. Es geht einfach darum, dass die
Subventionen insgesamt über das Jahr
aufsummiert werden. Das heißt, wenn aus
dem gleichen Subventionstopf die gleiche
Organisation zwei Mal eine Subvention
erhält, kann es passieren, dass sie damit
insgesamt über die finanzielle Grenze von
€ 10.000,-- kommt und damit einen Beschluss des Stadtsenates oder des Gemeinderates haben muss. Das wird
manchmal übersehen. Das waren aber nur
Einzelfälle. Insgesamt wird es in diesem
Bereich auch in Bezug auf diese Problematik besser.
Ich möchte noch einmal einen Punkt erwähnen, der den Stadtsenat beschäftigen
wird. Es geht um einen alten Beschluss
des Stadtsenates hinsichtlich der Zuschüsse für Ferienlager. Die Kinder fahren
ins Ferienlager und die Eltern können um
GR-Sitzung 24.3.2011
Zuschüsse ansuchen. Der Stadtsenat hat
im Jahr 2002 beschlossen, dass die Zuschüsse an Familien mit einem Familiennettoeinkommen von höchstens € 600,-vergeben werden sollten. Es liegt hier
vermutlich ein Fehler in der Textierung
vor. Gemeint war damals wohl schon ein
Nettoeinkommen von € 600,-- pro Person
bzw. pro Familienmitglied. Das ist auch so
gehandhabt worden. Es ist in den Formularen angekündigt und auch so abgerechnet, dass es nach diesem Modus vergeben wurde.
Das entspricht jetzt am Papier nicht der
Beschlussvorlage. Wichtig wäre es jetzt
und offensichtlich ist bereits eine Vorlage
für den Stadtsenat in Arbeit, das zu überarbeiten. Ich weiß nicht, ob sich jemand
der Anwesenden in dieser Sache auskennt, denn ich wollte diesbezüglich noch
einmal nachfragen.
Einen Zuschuss von € 600,-- pro Familienmitglied finde ich noch erträglich, aber
vielleicht kann man sich auch insgesamt
ein sinnvolleres System überlegen, wie
man solche Zuschüsse vergibt.
Bgm.-Stellv. Gruber: Ich habe gerade
vom Magistratsdirektor gehört, dass diese
Sache in der nächsten Sitzung des Stadtsenates korrigiert wird. Damit hätten wir
das auch geklärt.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
21.
KA 295/2011
Bericht über die Follow up - Einschau 2010
GR Haager: Es ist anzumerken, dass damals 123 Empfehlungen der Kontrollabteilung abgegeben wurden. Das Ergebnis hat
Folgendes zu Tage gebracht: In 72 Fällen,
knapp 60 %, ist den Empfehlungen der
Kontrollabteilung entsprochen worden. In
28 Fällen wird in Zukunft den Empfehlungen der Kontrollabteilung entsprochen
werden. In 15 Fällen, zirka 15 %, wurde
aus erwähnten Gründen nicht entsprochen, in fünf Fällen teilweise entsprochen.
In einem Fall wurde aus erwähnten Gründen teilweise entsprochen und in zwei Fällen wurde alternativ entsprochen.