Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_06-Maerz.pdf
- S.55
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Anpassung der Park- und Spielplatzordnung betreffend Anlegen
und Unterhalten von Feuerstellen
GR Dr. Schuchter referiert den Antrag
des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 3.3.2011:
Die Verordnung zum Schutze der städtischen Parkanlagen (Parkordnung) und die
Spielplatzordnung soll im § 2 Abs. 8 wie
folgt geändert werden:
"Das Anlegen oder Unterhalten von Feuerstellen sowie die Benützung von Grillund Kochgeräten sind in den Parkanlagen
untersagt.
Hievon ausgenommen sind ausschließlich
mit Grillkohle benützte Grillgeräte sowie
die seitens der Stadt Innsbruck angelegten Feuerstellen in den durch die Stadt
Innsbruck für diese Zwecke ausgewiesenen Grillzonen, täglich von 7.00 Uhr bis
22.00 Uhr."
Derzeit haben wir folgenden Text in der
Park- und Spielplatzordnung: Das Anlegen
und Unterhalten von Feuerstellen sowie
die Benützung von Grill- und Kochgeräten
sind in den Parkanlagen untersagt. Hievon
ausgenommen ist der Betrieb, der durch
die Stadt Innsbruck für diese Zwecke angelegten Feuerstellen sowie die Benützung von Grill- und Kochgeräten in derartigen Feuerstellen täglich von 7.00 Uhr bis
22.00 Uhr.
Die Änderung bewirkt jetzt, dass die Sache nicht mehr so knapp gefasst ist. Dass
man nur die städtisch angelegten Grillstätten benützen darf, dieser Passus wird als
zu eng angesehen. Bgm.-Stellv. Gruber
kann diesbezüglich etwas ausführen. Es
geht auch darum, dass immer wieder mit
Holz befeuert wird, was in den parknahen
Bereichen abgeholzt wird. Das möchte
man nicht haben.
Daher wird die vorerwähnte Änderung gewünscht. Es wurde der Begriff "Grillzone"
aufgenommen. Das heißt, dass man nicht
nur an den Feuerstellen der Stadt Innsbruck grillen darf, sondern auch einen halben Meter weiter entfernt.
Bgm.-Stellv. Gruber: Der Spielplatz in
Kranebitten war der Anlassfall für diese
Änderung. Dort wird entsprechend intensiv
GR-Sitzung 24.3.2011
gegrillt, nicht nur in den Grillstellen, die dafür vorgesehen sind. Es kommt auch dazu,
dass manche Bürgerinnen und Bürger sobald auf den Grillstellen Schweinefleisch
gegrillt wird, anderes mitgebrachtes
Fleisch nicht mehr grillen wollen.
Es entspricht auch der Realität, dass viele
ihre eigenen Grillgeräte mitnehmen. Deshalb werden wir Grillzonen ausweisen, wo
die eigenen Grillgeräte auch verwendet
werden dürfen. Das entspricht der bisherigen Handhabung.
Das zweite betrifft die Verwendung von
Grillkohle. Es ist tatsächlich so, dass der
Wald in der unmittelbaren Umgebung etwas in Mitleidenschaft gezogen wird, weil
die Holzbeschaffung dort autonom erfolgt.
Wir werden das so weit einschränken,
dass das Holz suchen und das Verbrennen von nassem Holz und anderen Materialen untersagt wird. Das ist mit der Initiative Lebensraum Kranebitten (ILK) abgestimmt. Das war eine Lösung, die gemeinsam mit der Initiative Lebensraum Kranebitten (ILK) und GRin Mag.a Schwarzl im
letzten Jahr definiert wurde und jetzt dankenswerter Weise umgesetzt werden
kann.
Beschluss (einstimmig)
Der Antrag des Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschusses vom
3.3.2011 (Seite 213) wird angenommen
GR Wanker referiert die Anträge des
Sportausschusses vom 21.3.2011:
23.
Subventionsanträge des Sportausschusses für den Bereich
"Sport"
GR Wanker: Ich möchte als Einleitung etwas sagen, weil das nicht unwesentlich ist.
Wir haben uns in der Sitzung des Sportausschusses mit fast
170 Subventionsansuchen in der Höhe
von zirka € 1,2 Mio befasst. Es sind dabei
auch jene Subventionen enthalten, die der
Sportreferent alleine und der Stadtsenat
vergeben kann. Ich sage das nur, damit
man einen gewissen Überblick hat. Das
sind für das Jahr 2011 die Hauptsubventionen von jenen Vereinen, wo die Ansuchen schon vorliegen.