Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_06-Maerz.pdf

- S.71

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- 229 -

schluss über die dem Entwurf entsprechende Erstellung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.

31.

III 2699/2011
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B5/5,
Hötting-West, Bereich GrauerStein-Weg Nr. 36, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
30.

III 2697/2011
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B5/4,
Hötting-West, Bereich KarlInnerebner-Straße Nr. 62, Saurweinweg Nrn. 1 bis 3, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.3.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B5/4, Hötting-West, Bereich Karl-Innerebner-Straße
Nr. 62, Saurweinweg Nrn. 1 bis 3, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erstellung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.3.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B5/5, Hötting-West, Bereich Grauer-Stein-Weg
Nr. 36, § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erstellung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
32.

III 2702/2011
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B5/6,
Hötting-West, Bereich Ende der
neuen Erschließungsstraße südlich der Karl-Innerebner-Straße,
Gpn. 1122/4, 1117/2 und 1113/2,
alle KG Hötting, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.3.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B5/6, Hötting-West, Bereich Ende der neuen Erschließungsstraße südlich der KarlInnerebner-Straße, Gpn. 1122/4, 1117/2
und 1113/2, alle KG Hötting, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der BeGR-Sitzung 24.3.2011