Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_06-Maerz.pdf
- S.74
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Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, basierend
auf einem umfangreichen Verkehrsgutachten, behandelt und in den gemeinderätlichen Klubs sowie im Bauausschuss ausführlich beraten, wobei festgestellt wurde,
dass sie einzelne punktuelle inhaltliche
Abänderungen des vorliegenden Entwurfes rechtfertigen. Dafür werden neue
Planentwürfe aufgelegt. Der Geltungsbereich des gegenständlichen Entwurfes
wird entsprechend um diese Bereiche verkleinert.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und
FPÖ; 3 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
10.3.2011:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HW - B5/1, Hötting-West, Bereich des
gewidmeten Baulandes nördlich der Hangstufe am Lohbach, zwischen Lahntalweg
im Westen und Höttinger Rain im Osten,
mit Ausnahme des Bereichs unterhalb von
St. Georg (teilweise als Änderung der Bebauungspläne Nr. 66/ba, Zeichn. Nr. 3390
und Nr. 66/be, Zeichn. Nr. 3641), gemäß §
56 Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf, jedoch
verkleinert um sieben Teilbereiche (Gufeltalweg Nrn. 9 und 9a, Hörtnaglstraße
Nrn. 51 und 53; Allerheiligenhofweg Nr. 1,
Wegverbindung zwischen Schneeburggasse und Hörtnaglstraße, KarlInnerebner-Straße Nr. 62, Saurweinweg
Nrn. 1 bis 3, Grauer-Stein-Weg Nr. 36,
Ende der neuen Erschließungsstraße;
Kreuzungsbereich Karl-Innerebner-Straße
- Höttinger Rain), wird beschlossen.
37.
III 3670/2010
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. HW - F33, Hötting-West, Bereich zwischen Höttinger Rain im
Westen, Schneeburggasse im
Norden, Speckweg im Osten und
Hangstufe Hötting-West im Süden (als teilweise oder gänzliche
Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. HW - F1,
Zeichn. Nr. 2645; Nr. HW - F18,
Zeichn. Nr. 3444), gemäß § 36
Abs. 1 und 2 sowie § 107 Abs. 3
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind 107 Stellungnahmen, davon einzelne als Sammellisten, mit insgesamt
rund 670 Unterschriften eingegangen. Die
Stellungnahmen liegen dem Akt in Original
oder Kopie bei.
Inhaltlich bezog sich der Großteil der Stellungnahmen auf die Thematik der übergeordneten Verkehrswege Tschiggfreystraße
- Hörtnaglstraße - Schneeburggasse sowie Karl-Innerebner-Straße und deren
Weiterführung Richtung Großer Gott. Diese Stellungnahmen betreffen in erster Linie Festlegungen in den gleichzeitig aufgelegenen Bebauungsplänen für diesen
Bereich.
Weitere vier Stellungnahmen betrafen Abgrenzungsfestlegungen zwischen Bauland
und Freiland.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, basierend
auf einem umfangreichen Verkehrsgutachten, behandelt und in den gemeinderätlichen Klubs sowie im Bauausschuss ausführlich beraten.
Da sich, entsprechend dem eingeholten
Verkehrsgutachten die geplanten Funktionen der Erschließung nicht verändern, ist
auch - wie in diversen Stellungnahmen gefordert - der Ausbau bzw. eine Verlängerung der Karl-Innerebner-Straße nicht geplant. Dementsprechend ist auch keine
Kenntlichmachung der künftigen Straßentrasse als übergeordneter Verkehrsweg
der Gemeinde im Flächenwidmungsplan
erforderlich.
Allfällige geringfügige Baulandausweitungen sollen erst bei Vorlage entsprechender Projekte erfolgen.
GR-Sitzung 24.3.2011