Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_06-Maerz.pdf

- S.78

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42.2

I-OEF 36/2011
Erhöhung der Baudichte bei sehr
guter energetischer Bauweise
(GR Haller)

GR Haller: Ich stelle gemeinsam mit
GR Abenthum folgenden dringenden Antrag:

Landeshauptstadt Innsbruck nicht belastet.
Dieser Antrag sieht zwar bei oberflächlicher Betrachtung nicht unbedingt dringend
aus, aber die Dringlichkeit ist damit gegeben, dass wir das Instrument zum besseren energetischen Bau von Wohnungen
schon viel zu lange ungenützt lassen.

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, möge prüfen, ob es möglich sei, so wie bei den Architektenwettbewerben bei sehr guter
energetischer Bauweise eine höhere Baudichte zu ermöglichen.
Zum Beispiel:
1.

Niedrig-Energie ist Standard - Baudichte bleibt wie vorgegeben

2.

Passivhausstandard - Erhöhung der
Baudichte um 0,05 - 0,1

3.

Aktivhaus - Erhöhung der Baudichte
um 0,2 - 0,3.

Die von mir angegebenen Baudichtenerhöhungen sind nur als Beispiel dargestellt.
Über die tatsächlich möglichen Erhöhungen sollten unsere Fachleute in der Mag.Abt. III, Stadtplanung, entscheiden.
Haller und Abenthum, beide e. h.
Für die Berechnung des zukünftigen
Wärmebedarfes von Neubauten schreibt
das Land Tirol Mindeststandards vor, die
für den Erhalt der Wohnbauförderung
(Wbf) erfüllt werden müssen. Das machen
eigentlich die meisten. Diese Standards
reichen nicht aus, um die energetische Situation in der Stadt Innsbruck zu verbessern.
Eine Erhöhung der Baumassendichte bedingt eine größere verkaufbare Nutzfläche,
was einer Förderung der Bauträger gleich
kommt und diese animiert energetisch
besser zu bauen.
Vorteil einer solchen Förderung ist, dass
diese nicht innerhalb kürzester Zeit durch
die Verteuerungen egalisiert wird, wie bei
den Dämmstoffen der Solarenergie. Der
nächste Vorteil für die Bürgerinnen bzw.
Bürger wäre, dass sie einen niedrigeren
Betriebskostenanteil leisten müssten. Der
größte Vorteil ist jedoch, dass diese Art
der Förderung den Jahresvoranschlag der
GR-Sitzung 24.3.2011

42.3

I-OEF 37/2011
Altstadt, Ersetzen der fehlenden
Pflastersteine speziell in der
Herzog-Friedrich-Straße, in der
Kiebachgasse und am Domplatz
(GR Haller)

GR Haller: Ich stelle gemeinsam mit
GR Abenthum folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständige Stadträtin möge die Mag.Abt. III, Tiefbau, beauftragen, die fehlenden Pflastersteine in der Altstadt speziell
in der Herzog-Friedrich-Straße, Kiebachgasse und am Domplatz, zu ersetzen.
Haller und Abenthum, beide e. h.
Die fehlenden Pflastersteine in der Altstadt
wurden nur provisorisch mit Asphalt ausgegossen anstatt mit Pflastersteinen wieder in den alten Zustand gebracht. Es ist
mir schon klar, dass das zuerst provisorisch gemacht werden muss und dann erst
die Pflastersteine nachgesetzt werden
können. Das muss aber nicht zwei Jahre
lang dauern.
Die Vielzahl der mit Asphalt ausgebesserten Stellen verunstaltet unsere Altstadt
sehr stark und steht in keinem Verhältnis
zu den entstehenden Kosten.
Die Dringlichkeit ist damit begründet, dass
die Ausbesserungsarbeiten im Frühjahr
am besten geeignet sind. Die Bedeckung
sollte über die Straßenwiederherstellung
gegeben sein. Ich habe ein paar Fotos mit,
die man sich gerne ansehen kann. Wenn
man durch die Altstadt geht, sieht das
wirklich aus, wie ein Fleckerlteppich, was
nicht unbedingt sein muss. Die Steine brechen durch den Frost oder durch Bauten
von diversen Firmen heraus, die das dann
auch wieder ersetzen müssten.