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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_07-April.pdf

- S.78

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schlagen. Das ist eine Verhandlungsbasis.
Ich glaube, dass uns das nicht außerhalb
der Menschenrechte stellt.
Es ist - das war zuvor auch der Fall - ein
Unterscheid, ob ich ein Staatsbürger bzw.
eine Staatsbürgerin von Österreich bzw.
ein Bürger bzw. eine Bürgerin der Europäischen Union (EU) bin. Ich kann Euch das
sagen, weil ich im Jahre 1984 in Italien
war, natürlich nicht als Marokkaner, sondern als relativ oder sehr privilegierter Tiroler. Das kann man nennen wie man will.
Es ist daher nicht das gleiche, wie wenn
ich aus Marokko ohne Mittel kommen
würde.
Wir sind in Italien auch um vier in der Früh
angestanden, weil wir eine Arbeitsgenehmigung gebraucht haben. Ich benötigte eine Genehmigung für ein paar Drehtage für
einen Luxusjob. Es war trotzdem erträglich
dort in aller Früh anzustehen. Ich habe
damals erfahren, dass Österreicher zu
sein nicht heißt, in der Europäischen Union (EU) die gleichen Rechte zu haben. Wir
haben die Rechte erst dann bekommen,
weil sich friedliche Länder formiert und die
Grundrechte erweitert haben. Diese
Grundrechte werden auch jetzt nicht in
Frage gestellt.
Es wäre ein Trugschluss, zu glauben,
dass jemand aus einem Drittstaat das
gleiche Recht wie die Bürgerinnen und
Bürger von Österreich hat. Das ist nicht
ganz so. Dieser Meinung bin ich. Wenn
man über ein Phänomen spricht, das als
solches existiert und auch erkannt wird,
sollte man zumindest der zuständigen
Bundesregierung sagen, dass es dieses
Problem gibt. Es gibt Rauschgiftdealer, die
schon zwei Mal abgeurteilt worden sind,
und immer noch "herumlungern". Man
kann in so einem Fall sicher sagen, dass
es eine Grenze gibt, denn dann ist das
Gastrecht dieser Person verwirkt ist. Ich
glaube, dass man das sagen kann, ohne
ein Faschist, ein Nazi oder sonst etwas zu
sein. Das ist meine ganz persönliche Meinung.
Ich würde Euch bitten, diesen Antrag, unabhängig der Ideologie, anzunehmen. Es
geht hier nicht um drei Unterhosen. Die
Rechtsstaatlichkeit, die sich mit der Sache
befassen wird, ist in der Lage, zu unterscheiden, ob eine Mutter in der Situation
GR-Sitzung 14.4.2011

der Schwäche oder des Wahns drei Unterhosen weggenommen hat. Wenn dazu
unser Rechtssystem nicht mehr in der Lage ist, kann ich dazu nur "Buona notte" Gute Nacht sagen.
Wenn es Leute gibt, die wiederholt abgeurteilt worden sind und mit Drogen handeln, dann muss es wohl recht sein, zu
sagen, dass das Gastrecht bei uns leider
verwirkt wurde.
Bgm.-Stellv. Gruber: Ich möchte an meiner ersten Wortmeldung anknüpfen. Der
Begriff "Ausschaffung" stammt aus der
Rechtsprechung der Schweiz. Bei uns bedeutet das Abschiebung. Ich weiß nicht
genau, warum GR Federspiel diesen Begriff verwenden will. Bgm.in Mag.a OppitzPlörer wird mit Ihrer Vermutung nicht ganz
Unrecht haben. Der Begriff bedeutet im
Prinzip das Gleiche. Semantisch und
sprachlich würde ich es auch eher als
grenzwertig empfinden, wenn wir uns in
den Dingen an die Schweiz anlehnen.
GR Federspiel hat vorher gemeint, dass er
sich nicht an dem Begriff "Abschaffung"
stößt, aber wir tun das sehr wohl. Zum Inhalt, auch wenn der Antrag getrennt abgestimmt wird, möchte ich sagen, dass wir
das Wort tatsächlich ändern könnten, auch
wenn das nur ein Rechtsbegriff ist. Allerdings schwingt bei diesem Begriff etwas
mit. Wenn wir den Begriff ändern, dann
könnten wir bei einer Differenzierung, dem
Antrag zustimmen.
Ich weiß, dass es hier große ideologische
Schranken gibt. Das ist mir bewusst. Ich
kenne beide Seiten. Ich kann sowohl für
das Arbeitsrecht von Asylwerberinnen
bzw. Asylwerbern eintreten und dennoch
auch das unterstützen, was heute zur Debatte steht. Hinsichtlich der Wortwahl war
die Wortmeldung von Bgm.in Mag.a OppitzPlörer sicher richtig. Man muss auch immer sehen, wie das in der Öffentlichkeit
aufgenommen wird. Es gibt für diesen Begriff ein österreichisches Wort dafür, das in
der Sprachregelung - auch wenn es ein
hartes Wort ist - gängig und geübt ist. Es
weiß jeder, was damit gemeint wird.
GRin Mag.a Schwarzl: Ich muss hier etwas aufklären. GR Weiskopf, ich finde es
nicht in Ordnung, was Du hier machst. Es
gibt einen Unterschied, zwischen Zugangsrechten, zwischen unterschiedlichen