Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_07-April.pdf

- S.83

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- 323 -

Innsbruck des Folgejahres aufgenommen
werden.
Die Vorlage des Jahresvoranschlages der
Landeshauptstadt Innsbruck ist bis spätestens Anfang November notwendig. Dasselbe gilt für die Bilanzen der Gesellschaften, die in der Regel erst im Juni des
Folgejahres den Zuschussbedarf für das
vorangegangene Jahr feststellen, also zu
einem Zeitpunkt, wo die Jahresrechnung
der Stadt Innsbruck schon dem Gemeinderat vorgelegt werden musste. Daraus
resultieren zwangsweise zeitliche Verschiebungen im ordentlichen genauso wie
im außerordentlichen Haushalt.
Zu Frage 5.: Buchungen zu Lasten des
Haushaltsjahres 2010 sind gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 1997 nach Ablauf des sogenannten Auslaufmonats (mit 28.2.2011)
nicht mehr möglich. Die Jahresrechnung 2010 wird termingerecht dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zu Frage 6.: Siehe Ausführungen zu den
Fragen 1., 2. und 3.
Zu Frage 7.: Im Sinne einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise und vor allem
wegen der Identität des Zuschussempfängers wurden nur in diesem Fall Transferzahlungen der beschriebenen Art getätigt.
Zu Frage 8.: Im Zuge des Beteiligungsmanagements wird weiterhin besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die Wirtschaftspläne der beteiligten Unternehmen
mit den Jahresabschlüssen möglichst
übereinstimmen, sodass eine genaue
Budgetierung seitens der Stadt Innsbruck
ermöglicht wird.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Anfragestellern sowie allen Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates
ausgehändigt.

26.2

I-OEF 43/2011
Bericht der Kontrollabteilung
über die Prüfung von Transferzahlungen an Gesellschaften mit
städtischer Beteiligung, Transferzahlungen im allgemein öffentlichen Haushalt (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 300) Folgendes mit:
Die Textziffer 100 des Berichtes der Kontrollabteilung über die Follow up - Einschau 2010 beinhaltet die Bereitstellung
der Abrechnung der "Erlöse aus Dauervermietung" und "Erlöse aus Einzelvermietung und Werberechten" der OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI). Die Daten wurden
mit 13.4.2010 für den Zeitraum 2004 bis
2009 der Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA)
übermittelt, womit der Empfehlung der
Kontrollabteilung entsprochen wurde.
Die anschließende Verarbeitung der Daten
seitens der Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH
(ISpA) für die Fruchtgenussentgeltabrechnung hat ergeben, dass kein Mehrerlös
über 5 % eingetreten ist, welcher mit der
Innsbrucker Sportanlagen Errichtungsund Verwertungs GesmbH (ISpA) zu teilen
gewesen wäre
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Anfragestellern sowie allen Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates
ausgehändigt.
27.

Beantwortung der Anfragen aus
der Sitzung des Gemeinderates
am 24.2.2011

27.1

Jugendzentren, Stand der Bedarfserhebungen (GR Hof)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Hof Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Nein.
Zu Frage 2.: Über Initiative von Bgm.Stellv. Kaufmann führt die Mag.-Abt. V,
Kinder- und Jugendförderung, im Bereich
der Jugendarbeit in Innsbruck regelmäßig
interdisziplinäre Vernetzungsgespräche
GR-Sitzung 14.4.2011