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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf

- S.111

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Innsbrucker Lehrerinnen und Lehrer abgesprochen – anlangt, empfahl
die Kontrollabteilung grundsätzlich die Einholung einer entsprechenden
Ermächtigung durch das hiefür zuständige politische Gremium.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass
das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft bereits in Gesprächen
mit dem Amt für Personalwesen zur Regelung dieser Frage stehe. Bei
diesen Gesprächen sei auch die Höhe der Stundentarife für Aushilfen
ein Thema. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass sich die Kosten
für Aushilfen im Kalenderjahr 2010 auf durchschnittlich € 490,00 pro
Monat belaufen haben.
Abgangsdeckung für die
Nachmittagsbetreuung –
Vereinbarung mit dem
Land Tirol

Bei weiteren Recherchen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit
hat sich herausgestellt, dass die Stadtgemeinde Innsbruck von der im
SchOG vorgesehenen Möglichkeit, bei ganztätigen Schulen den Freizeitbereich des Betreuungsteiles mit Hilfe von LandeslehrerInnen abzudecken, Gebrauch gemacht hat. Im Gegenzug ist die Stadt als
Schulerhalter nach Maßgabe der im SchOG festgelegten Modalitäten
zum Ersatz des Personalaufwandes verpflichtet.
Im Jahr 2006 wurde den Tiroler Gemeinden vom Land Tirol bezüglich
der schulischen Nachmittagsbetreuung eine Abgangsdeckung angeboten, welche einen 50 %-igen Landeszuschuss zu dem vom Schulerhalter nachgewiesenen Abgang vorsah. Damit sollte einerseits für die
Schulerhalter ein Anreiz für die Einrichtung einer schulischen Nachmittagsbetreuung geschaffen und andererseits die Betreuungsbeiträge
(Elternbeiträge) für die Freizeitbetreuung in der schulischen Nachmittagsbetreuung mit max. € 70,00 monatlich begrenzt werden.
Die Tiroler Landesregierung hat mit Beschluss vom 16.05.2006 diesbezügliche Richtlinien erlassen. Korrespondierend dazu hat der Stadtsenat am 06.07.2006 der Finanzierungsvereinbarung des Landes Tirol
zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verordnung über den Verpflegungsund Betreuungsbeitrag für den Betreuungsteil ganztägiger Schulformen
(Elternbeitragsverordnung) in Bezug auf den vom Land Tirol geforderten Höchstbetrag (€ 70,00) novelliert. Aus den der Kontrollabteilung
vorgelegten Unterlagen war ersichtlich, dass noch im Jahr 2006 geplant war, die Abgangsdeckung in der schulischen Nachmittagsbetreuung vertraglich zu fixieren. Das der Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang vorgelegte Schriftexemplar ist zwar von keinem der Vertragspartner unterfertigt worden, wird aber in der Praxis umgesetzt.
Zuletzt wurden der Stadtgemeinde Innsbruck als Schulerhalter für das
Schuljahr 2009/10 bescheidmäßig Personalkosten in der Höhe von rd.
€ 195,2 Tsd. vorgeschrieben, was nach Abzug der Elternbeiträge e inem 50 %-igen Anteil der Gehaltsaufwendungen für die landeseigenen
Lehrerkräfte für den Freizeitbereich des Betreuungsbereiches von
ganztägigen Schulen entsprach. Allerdings beinhaltete diese Abgangsberechnung nur die Personalkosten der LandeslehrerInnen, nicht jedoch die bei der Stadt Innsbruck angefallenen Kosten aus den für die
Betreuung beigestellten Vertretungen.
Da diese Vorgangsweise nicht den formulierten Berechnungsgrundlagen lt. oben zitierter Vereinbarung entsprach, empfahl die Kontrollabteilung eine Kontaktaufnahme mit der Abteilung Bildung beim Amt der
Tiroler Landesregierung. Außerdem wurde im Interesse der Rechtssi-

Zl. KA-02937/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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