Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf
- S.121
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Wertsicherung
Netto-Hauptmietzins
Für den Netto-Hauptmietzins wurde eine Wertsicherungsberechnung
vertraglich festgehalten. Hierzu hat die Kontrollabteilung angemerkt,
dass dieser nach dem VPI 2000 mit jährlicher Anpassung zum 1. Jänner wertgesichert wäre, was jedoch seitens der Vermieterin bis zum
Prüfungszeitpunkt Ende März 2011 nicht wahrgenommen worden ist.
Betriebskosten
Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2007 bis 2009 Zahlungen zu Lasten der
Stadt Innsbruck ergeben haben. Für das Jahr 2007 hat sich die Nach€
zahlung auf € 934,27, für das Jahr 2008 auf 1.374,43
und für das
darauffolgende Jahr auf € 2.263,77 inkl. USt. belaufen.
Finanzielle Abwicklung
Betriebskosten
Die finanzielle Abwicklung der angesprochenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der IIG & Co KG war bis zum Prüfungszeitpunkt allerdings noch nicht erfolgt. Laut erhaltener Aussage werden nämlich die
sich aus den Betriebskostenabrechnungen sämtlicher von der Stadt
Innsbruck angemieteten Räumlichkeiten ergebenden Forderungen mit
den diesbezüglichen Verbindlichkeiten gegenverrechnet.
Dies führte in weiterer Folge dazu, dass in der Kostenrechnung des
Stadtmagistrates Innsbruck keine Zuordnung der betreffenden Kosten
(Nachzahlungen) auf das entsprechende Produkt erfolgen konnte.
Ausgaben
Gemeinde-Website
Schließlich hat die Kontrollabteilung noch die Ausgaben im Zusammenhang mit der Gemeinde-Website „fundamt.gv.at“ einer Prüfung
unterzogen. Diese haben sich in den Prüfungsjahren 2008 bis 2010 auf
jeweils netto € 3.402,00 belaufen.
Das gegenständliche Vertragsverhältnis wurde mit Beginn 15.01.2003
auf die Dauer von mindestens 3 Jahre abgeschlossen und hat am
31.12. des letzten Vertragsjahres geendet. Da jedoch keiner der Vertragspartner seine 3-monatige Kündigungsfrist bisher in Anspruch genommen hat, verlängerte sich der Nutzungsvertrag automatisch um ein
weiteres Jahr.
Kostenrechnung
Im Allgemeinen hat die Kostenrechnung die Erfassung, Verteilung und
Zurechnung jener Kosten zur Aufgabe, welche bei einer Leistungserstellung entstehen. Hierfür hat die Stadt Innsbruck das Kostenrechnungssystem Istkostenrechnung auf Vollkostenbasis angewendet.
Zuständigkeit
Kostenrechnung
Für die Durchführung der Kostenrechnung ist das Referat Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen der MA IV zuständig.
Prüfung Kostenträgererfolg und Kostendeckungsgrad
Die Kontrollabteilung hat im Rahmen ihrer Einschau den vom betreffenden Referat für die Jahre 2008, 2009 und 2010 ermittelten Kostenträgererfolg sowie Kostendeckungsgrad des Produktes (Kostenträgers)
Fundservice verifiziert. Die Grundlage bildeten primär die in den jeweiligen Teilabschnitten erfassten, direkt zuordenbaren Ausgaben und
Einnahmen, die als Kosten- und Erlösarten definiert den betreffenden
Kostenstellen bzw. Kostenträgern zugeordnet worden sind.
Zl. KA-03442/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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