Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf

- S.34

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- 439 -

4 m sind. Man sagt, dass es dann 6 m
sind.
Ich muss BürgerInnen, die uns wählen,
nicht in jedem Fall nach dem Mund reden.
Solange ich Gemeinderat bin, werde ich
mich nicht gegen die BürgerInnen stellen.
Ich horche mir beide Seiten an und habe
mich auch mit Dipl.-Ing. Sailer von der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, unterhalten. Es gibt
immer wieder den Vorwurf der AnwohnerInnen, dass sie nicht so informiert wurden, wie es von Gesetz wegen notwendig
ist. Außerdem haben sie sich auch geärgert, dass man ihnen seitens des zuständigen Amtes auch gesagt hat, dass ihnen
die Information nicht zustehen würde, aber
dass man es doch mache, wenn es unbedingt erwünscht sei.
Zum Entsetzen, Frau Bürgermeisterin,
muss ich sagen, dass es so sein wird, wie
Du es gesagt hast. Die Konsequenz daraus war eine andere. Nach den Gesprächen mit den AnwohnerInnen, bei denen
es unterschiedliche Meinungen über den
Verlauf gab, ist Folgendes eingetreten:
Die Sendung "Bürgeranwalt" wird österreichweit gesendet. Die Stadt Innsbruck,
oder wer auch immer, hat die Weisung
gegeben, dass dort kein/e VertreterIn der
Stadt Innsbruck anwesend ist. Ich frage
mich, wenn ohnehin alles in Ordnung ist
und rechtlich alles passt, warum man das
macht? Welcher Eindruck sollte dabei von
einer Stadt entstehen, die niemanden
dorthin entsendet, um sich zu rechtfertigen? Es kann nicht sein, dass man nur
den AnwohnerInnen Glauben schenken
muss, die Stadt Innsbruck sich zurückzieht
und sagt, dass man es im Falle vielleicht
bei Gericht regelt und sich sicher nicht in
einer Sendung, die österreichweit ausgestrahlt wird, rechtfertigt. Das ist für mich
eigenartig.
GRin Mag.a Schwarzl: Das finde ich auch
merkwürdig und sehr ungeschickt. Ich
weiß nicht, ob das stimmt und habe bisher
auch nicht gewusst, dass es diese Sendung überhaupt geben wird. Ich bin auch
kein Bauausschussmitglied und keine Juristin. Seit ich mitbekommen habe, dass
das eine heikle Sache ist, fahre ich täglich
mit dem Fahrrad vorbei.
GR-Sitzung 16.6.2011

Es ist nicht so, dass wir hier über etwas
reden, das erst gebaut wird, denn dieses
Gebäude steht bereits zur Hälfte. Das hat
mich irritiert und ich habe mir gedacht,
dass man sich hier mehr oder weniger bereits von Balkon zu Balkon begrüßen
kann.
Es geht nicht darum, dass Leuten die
Aussicht genommen wird, denn sie hatten
bisher auch keine grandiose, da im Abstand, wo nach altem Bebauungsplan Lückenschluss vorgesehen war, das nächste
gleich große Haus steht. Jetzt wohnen sie
Balkon an Balkon.
Es gibt für mich Grenzen der Verdichtung
in der Stadt. In diesem Bereich ist diese
eindeutig überschritten.
Ich habe von GR Mag. Fritz gehört, dass
ursprünglich vorgesehen war, den Lückenschluss mit Erdgeschoss und einem
Stock zu bauen. Warum hat man das zugelassen, wenn dort ein Lückenschluss
vorgesehen ist, dass die Häuser genau
dort Fenster und Balkone haben, wo die
Lücke geschlossen werden sollte?
(GR Ing. Krulis: Das stimmt nicht. Das ist
falsch.)
Dann klärt mich bitte auf. Ich kann es jedenfalls nicht verstehen. Wenn wir das
heute nicht korrigieren, kann man dort
noch viel dichter hineinbauen. Das Gebäude steht bereits ohnehin und wird nicht
mehr abgerissen werden. Ich verstehe hier
ganz vieles nicht und werde sicher nicht
zustimmen. Ob ich mich der Stimme enthalte oder dagegen stimme, wird sich im
Verlauf der Diskussion - wo ich oft sehr
viel dazulerne, weil ich mich nicht so auskenne - noch ergeben.
GR Ing. Krulis: Wenn man als Außenstehender keine Ahnung von der Tiroler Bauordnung (TBO) und Eigentumsrechten hat,
meint man wirklich, dass hier größtes Unrecht passiert. In Wirklichkeit befindet sich
dort eine normale Bauparzelle zwischen
zwei bebauten Grundstücken.
(GR Buchacher: 440 m2.)
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es ist kein
Freiland. Sollten wir enteignen, oder?)
Es gibt zwei Möglichkeiten, wenn man das
nicht will. Wenn die Hausgemeinschaft die
Sicherheit haben will, dass dort nie etwas