Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf
- S.47
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müsste auch ein Bereich für die Anwohnerinnen- bzw. Anwohnerparkzonen gesucht
werden, da man die Flächen nicht ersatzlos streichen kann. Das ist mir alles klar.
Ich bringe daher diesen Prüfantrag ein,
den man in Ruhe durchdiskutieren könnte.
Ich ersuche
um die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir haben
gestern im Bereich Innere Stadt ein Bürgergespräch geführt. Es gibt im Bereich
Innrain - Anichstraße eine Trasse für den
öffentlichen Verkehr (ÖV). Dort dürfen außer den Bussen noch die Taxis in Richtung Anichstraße fahren. In dem Bereich
werden bis zu 100 km/h gefahren, denn es
gibt dort nie einen Stau. Es wurde daher
gestern seitens der Anwohnerinnen bzw.
Anwohner gefordert, dort eine 30 km/h
Beschränkung einzuführen.
Das sind aber nicht die, die mit 70 km/h
durch die Sillgasse fahren. Auch in der
Anichstraße verleitet die Breite zum
schnellen Fahren.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
SPÖ; 16 Stimmen):
Der von StRin Mag.a Pitscheider gestellte
Antrag auf Zuweisung des Antrages an
den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
in
a
Der von StR Mag. Pitscheider in der Sitzung des Gemeinderates am 19.5.2011
eingebrachte Antrag wird dem Inhalte
nach abgelehnt.
GR-Sitzung 16.6.2011
26.6
I-OEF55/2011
Leitlinien für die Honorarfestlegung in Dienstleistungsaufträgen für die Planung im Hochund Tiefbau für die Stadt Innsbruck und ihre Unternehmen
(GR Hof)
GR Mag. Fritz: Anlass war ein Bericht der
Kontrollabteilung, wo festgestellt wurde,
dass ein Vertrag mit einem Architekten
abgeschlossen wurde, der nach der alten
Honorarordnung der Architekten, also XProzent von der Bausumme, abgerechnet
hatte. Das ist in der heutigen Zeit natürlich
ein Unfug. Wir benötigen Honorarrichtlinien, die entweder in Richtung Pauschalierung oder in Richtung eines Prämiensystems gehen. Jemand, der besonders
energieeffizient baut und schon als Architekt durch die Planung etwas einspart, soll
durchaus mehr bekommen.
Der Antrag zielte darauf ab, Leitlinien zu
entwickeln, damit das nicht von Fall zu Fall
entschieden wird. Der prominente Architekt bzw. die prominente Architektin,
der/die so gut wirkt, steigt bei den Vertragsverhandlungen besser aus als irgendein junger Architekt bzw. irgendeine
junge Architektin, der/die um die ersten
größeren Aufträge ringen und sich beim
Vertragsabschluss würgen lassen muss.
Es sollten Leitlinien ausformuliert werden,
wie die Stadt Innsbruck und die städtischen Gesellschaften hinsichtlich ihren
Bauten und ihren Bauaufträgen bei der
Honorarfestlegung vorgehen sollten. Die
Honorarordnung der Architekten gibt es
als verbindliche Norm nicht mehr. Diese ist
höchstgerichtlich wegen Verletzung der
Dienstleistungsfreiheit und der Kartellbildung aufgehoben worden.
Leitlinien, wie die Stadt Innsbruck in ihren
Vertragsverhandlungen vorgeht und wie
städtische Ämter Honorarverträge bei
Bausachen abschließen können, sollte es
geben. Daher ersuche ich
um die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
GR Ing. Krulis: Vordergründig sieht dieser
Vorschlag logisch und vernünftig aus. Ich
möchte nur Folgendes zu bedenken geben: Wenn wir Leitlinien für den Bereich