Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf
- S.65
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 470 -
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Anfragestellern sowie allen Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates
ausgehändigt.
ten in der Sitzung des Gemeinderates
ausgehändigt.
27.3
27.2
I-OEF 74/20011
Kindergärten, Gesamtkosten eines frisch vor Ort zubereiteten
Menüs im Vergleich zu einer von
der Innsbrucker Soziale Dienste
GesmbH (ISD) hergestellten
Mahlzeit (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 442) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Laut Bericht der Kontrollabteilung 10/2005 (KA 49) ergibt sich inklusive
der Personalkosten ein Mittagstischbeitrag
pro Essen zwischen € 7,59 und € 4,52
(Personalkosten abhängig). Allein Verbraucherpreisindex (VPI) berichtigt (Verbraucherpreisindex {VPI} 2000 - Prüfung
Jänner 2004 bis Verbraucherpreisindex
{VPI} Jänner 2011) im Verhältnis von
106,6 : 122,3 % ergibt das eine Veränderungsrate von 14,7 %.
Das heißt, die Kosten für den selbst zubereiteten Mittagstisch wären wie folgt anzusetzen: € 7,59 plus 14,7% ergibt € 8,71,
sowie € 4,52 plus 14,7% ergibt € 5,18.
Das ergibt einen Schnitt von € 6,94 pro
Essen (Personalkosten abhängig).
Seit Jänner 2011 verrechnet die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) pro Essen € 4,48 brutto
(€ 4,07 netto) für den Kindergarten- und
Hortbereich.
Im Kindergarten- und Hortbereich ist der
derzeitige Elternbeitrag mit € 3,40 brutto
pro verabreichtes Essen festgesetzt. Die
Differenz zu dem Lieferantenpreis wird
von der Stadt Innsbruck getragen.
Zu Frage 2.: Eine genaue Kostenermittlung ist aufgrund regionaler Angebote
bzw. differierender Personalkosten nicht
sinnvoll und auch nicht möglich. Im Sinne
des Gleichheitsgrundsatzes ist von einem
Durchschnittswert auszugehen.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Anfragestellern sowie allen KlubobleuGR-Sitzung 16.6.2011
I-OEF 75/2011
Kindergärten, Auswahlkriterien
bei der Öffnung während der
Sommerferien (Die Innsbrucker
Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 443) Folgendes mit:
Die Auswahl der Sommer-Kindergärten
bzw. Sommer-Horte (auch jede Erweiterung) wird grundsätzlich dem Stadtsenat zur Entscheidung vorgelegt und es
liegt jeweils eine Beschlussfassung der
geöffneten Betriebe vor.
Bei der Auswahl der jahresdurchgängig
geöffneten Kindergärten und Schülerhorte
wird auf eine ausgewogene Verteilung im
Stadtgebiet Wert gelegt. Grundlage dafür,
stellen die tatsächlich anwesenden Kinder
im Sommer und eine Bedarfseinschätzung
im Vorfeld dar.
Die gesamte Sommerbetreuung wird derzeit mit stadteigenem Personal abgedeckt. Beim Personaleinsatz muss die
Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendbetreuung, die derzeit geltenden Urlaubsregelungen für die städtischen Kindergärtnerinnen bzw. Kindergärtner sowie Sonderkindergärtnerinnen gemäß Innsbrucker
Vertragsbedienstetengesetz LGBl.
Nr. 35/2003 in der geltenden Fassung beachten.
Um eine Sommerbetreuung anbieten zu
können, gilt für die Pädagoginnen sowie
Pädagogen und Assistentinnen sowie Assistenten der Stadt Innsbruck ein verpflichtender Ferieneinsatz von zwei Wochen.
Dieser wird entweder mit Zeitausgleich
oder mit einer zusätzlichen Entlohnung
abgegolten. Alle Pädagoginnen bzw. Pädagogen, Assistentinnen bzw. Assistenten
sowie Mittagstischzubereiterinnen sind
während der Ferien (das heißt zu Weihnachten, Ostern und im Sommer) im Einsatz und garantieren für eine qualitativ
hochwertige Betreuung in den Ferien. Die
Übernahme zusätzlicher Betreuungsaufgaben ist mit dem derzeitigen Personalstand nicht möglich.