Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf
- S.93
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Klage wegen
Nichträumung
Letztlich wurde die Reitanlage in Igls vom SC Reitarena Innsbruck-Igls
zu den anberaumten Terminen nicht geräumt, da vom Verein das Bestehen einer (alten) Vereinbarung (vom 20.01.2001) mit dem ursprünglichen Geschäftsführer der Reitsportzentrum Polai GmbH behauptet
wurde, nach der dem Verein ein 20-jähriges Nutzungsrecht an der Anlage in Igls zustehen würde. Von der RSZ wurde daraufhin eine Räumungsklage eingebracht, welcher mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 14.05.2006 stattgegeben worden ist. Gegen dieses erstinstanzliche Urteil wurde vom SC Reitarena Innsbruck-Igls Berufung erhoben. Mit Beschluss des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom
11.05.2007 wurde der Berufung Folge gegeben, das angefochtene Urteil vom 14.05.2006 aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen
Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.
Außergerichtliche
Regelung bzw.
einvernehmliche Lösung
In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.11.2007 wurden im Wege
eines umfangreichen Vorlageberichtes des seinerzeitigen Geschäftsführers der RSZ vom 04.10.2007 unter anderem eine Streitbeilegungsvereinbarung sowie ein Nachtrag zum Vertrag vom 14.12.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen.
5.3 Vereinbarung zur Beilegung eines Rechtsstreites
Streitbeilegungsvereinbarung
Mit Datum 09.10.2007 wurde zwischen der RSZ, der CRG und dem
SC Reitarena Innsbruck-Igls eine Streitbeilegungsvereinbarung abgeschlossen.
Kernpunkte
(Räumung, Mitgliederaufnahme in den
Verein CRG, Beirat)
In ihren Kernpunkten legt diese Vereinbarung fest, dass der SC Reitarena Innsbruck-Igls seine Räumungsverpflichtung („14 Tage nach Fertigstellung der Bauarbeiten entsprechend dieser Vereinbarung“) in Bezug auf die Reitanlage in Igls anerkennt.
Außerdem kamen die Vertragsparteien überein, dass nach Fertigstellung der Erweiterungs- und Umbauarbeiten Mitglieder des SC Reitarena Innsbruck-Igls über entsprechenden Antrag als neue Mitglieder in
den Verein CRG nach den Statuten der CRG aufgenommen werden.
Aus neu aufgenommenen Mitgliedern des SC Reitarena Innsbruck-Igls
sollten zwei in den Vorstand der CRG kooptiert werden, wobei innerhalb eines Jahres der Vereinsvorstand der CRG neu zu wählen war.
Für die Übergangsphase wurde ein Beirat installiert, welcher aus 5 Mitgliedern (jeweils 2 von CRG und SC Reitarena Innsbruck-Igls sowie
dem Geschäftsführer der RSZ) zu bestehen hatte. Aufgabe dieses Beirates war insbesondere die Umsetzung der Planungs- und Baumaßnahmen in Bezug auf die vorgesehenen Um- und Zubauarbeiten in der
Reitanlage in Igls.
Geplanter Ausbau der Hinsichtlich der geplanten Erweiterungsmaßnahmen ist in der Streitbeilegungsvereinbarung festgehalten worden, dass man sich im Zuge der
Reitanlage in Igls –
Planungsgrundsätze Vergleichsverhandlungen darauf geeinigt habe, die bisherigen Planungen betreffend die Adaptierungs- und Erweiterungsmaßnahmen nach
Maßgabe von (mit den Beteiligten abgestimmten) Planungsgrundsätzen von einem gemeinsam festgelegten Fachmann überprüfen zu lassen. Ausgehend von diesen Planungsvorgaben war grundsätzlich beabsichtigt, die Reitanlage „unter Bedachtnahme auf eine betriebsökonomische Gestaltung so auszubauen, dass möglichst 60 Pferde darin
eingestellt werden können …“. In diesem Zusammenhang wurde in
weiteren Planungsgrundsätzen festgehalten, dass versucht werden
Zl. KA-01197/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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