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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.102

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- 576 -

milienverbände zur Gänze aufgenommen
werden wollten. Die rumänischen BewohnerInnen sind zum großen Teil mit PKW"s
vorgefahren.
Nach den, in der Mag.-Abt. II, Soziales,
gemachten Erfahrungen, ist davon auszugehen, dass viele der BewohnerInnen der
Notschlafstelle in Österreich nicht legal
aufhältig waren. Auch BürgerInnen der Europäischen Union (EU) benötigen nach einem dreimonatigen Aufenthalt in Österreich zum weiterhin legalen Aufenthalt eine so genannte "EWR-Anmeldebescheinigung". Diese wird jedoch nur ausgestellt,
wenn der/die betreffende AntragswerberIn
nachweisen kann, den Lebensunterhalt
selbst bestreiten zu können. Da dies vielfach nicht der Fall ist und daher keine
"EWR-Anmeldebescheinigung" ausgestellt
werden kann, halten sich diese Personen
somit ab dem vierten Monat des Aufenthaltes fremdenrechtlich nicht mehr legal in
Österreich auf.
Aus Sicht der Mag.-Abt. II, Soziales, dient
die Notschlafstelle daher zum weitaus
überwiegenden Teil dazu, fremden Staatsangehörigen eine Schlafstelle anzubieten.
Dem geringen Anteil der österreichischen
StaatsbürgerInnen kann bei Bedarf im Regelfall eine Unterkunft in einer der zwei
städtischen (Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH {ISD}), Obdachloseneinrichtungen (Städtische Herberge
Hunoldstraße Nr. 22 und Alexihaus, Dreiheiligenstraße Nr. 9) angeboten werden.
Gerade in den Sommermonaten ist insbesondere das Alexihaus nicht zu 100 %
ausgelastet.
Aus diesen Gründen erscheint aus Sicht
des Amtes ein über den Winter hinausgehender (Dauer)Betrieb der Notschlafstelle
nicht zielführend zu sein.
Ergänzend wird angemerkt, dass die Stadt
Innsbruck die einzige Gemeinde Tirols ist,
welche in größerem Umfang Einrichtungen
zur Aufnahme von Obdachlosen zur Verfügung stellt und daher ein Anziehungspunkt für die von Obdachlosigkeit bedrohten In- und AusländerInnen ist. Es wäre
daher eine landesweite Aufteilung der
Kosten für den Betrieb der Notschlafstelle
sicherlich eine Frage der Finanzgerechtigkeit.
GR-Sitzung 14.7.2011

Die nächste Sitzung des Ausschusses für
Soziales und Gesundheit, findet voraussichtlich am 5.10.2011 statt.
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt 5 Stunden
und 40 Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.
46.4

I-OEF 89/2011
Einrichtung des Integrationsbeirates, Einberufung der Steuerungsgruppe Integration, konkrete Schritte (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 556) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die "Steuerungsgruppe Integration" hat am 17.11.2010 ein weiteres
Mal getagt. Dabei wurde grundsätzlich die
Einrichtung eines "Integrations-Beirates/Steuerungsgruppe" eingehender besprochen, wobei Form und Benennung
noch zu klären waren. Diesbezüglich hat
die Integrationsstelle Gespräche mit dem
Magistratsdirektor bezüglich der rechtlichen und praktischen Möglichkeiten geführt, die detaillierte Ausarbeitung der
Grundlagen steht noch aus. Darüber hinaus hat die Integrationsstelle die Konstituierung der "Integrations-Dialoggruppe" am
14.10.2010 veranlasst.
Zu Frage 2.: Die Einrichtung dieses Gremiums, dessen Name noch zu bestimmen
sein wird, ist im Herbst 2011 vorgesehen.
Zu Frage 3.: Wie in den Sitzungen der
"Steuerungsgruppe Integration" besprochen, sollen diesem Gremium die ressortführenden Mitglieder des Stadtsenates,
die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Gesellschaft, VertreterInnen aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen
sowie zwei VertreterInnen der "Integrations-Dialoggruppe" angehören. Als
VertreterInnen der "Integrations-Dialoggruppe" wurden Prof. Paul Mecheril und
Mirjana Stojakovic gewählt.