Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.74

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- 548 -

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. AL - Ö26, Arzl, Bereich zwischen Arzler Straße und Alois-Schrott-Straße bei
Einmündung des Schusterbergweges (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}), gemäß § 32
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
33.

III 6524/2011
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F40, Arzl, Bereich
zwischen Arzler Straße und
Alois-Schrott-Straße bei Einmündung des Schusterbergweges
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F1), gemäß § 36 TROG 2011

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F40, Arzl, Bereich zwischen Arzler Straße und AloisSchrott-Straße bei Einmündung des
Schusterbergweges (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F1), gemäß § 36 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
GR-Sitzung 14.7.2011

berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
34.

III 6526/2011
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B32, Arzl, Bereich einer Teilfläche der
Gp. 62/1, gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2011

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B32, Arzl, Bereich einer Teilfläche der Gp. 62/1, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
35.

III 6912/2011
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B20/2,
Innsbruck-Innenstadt, östlicher
Bereich Brunecker Straße (als
Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B20/1),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2011

GR Hof: Ich habe den Bericht aus dem
Bauausschuss gelesen. Anscheinend ist
es unter anderem darum gegangen, ob die
Terrasse öffentlich zugänglich bleibt oder
nicht. Deshalb möchte ich fragen, was sich
diesbezüglich ergeben hat.
GR Ing. Krulis: Es ändert sich nichts an
der Höhe des Gebäudes und an den äußeren Umfassungshüllen. In der Ebene, in
welcher sich das Restaurant befindet, war
eine sehr große Terrasse vorgesehen,
welche öffentlich zugänglich sein sollte.
Diese Terrasse wird jetzt verkleinert, um
den Barbereich mit Ausblick zu vergrö-