Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.142
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Gebarungsabgänge –
Die Kontrollabteilung merkte an, dass in den Rechnungsabschlüssen
Gemeinderatsbeschluss der Jahre 2005 bis 2010 jeweils Gebarungsabgänge ausgewiesen
vom 29.06.2005
worden sind. Zuletzt wurden in den Jahren 2009 und 2010 Abgänge im
betraglichen Ausmaß von € 3.545,48 bzw. € 4.461,97 verzeichnet. Dies
vor allem deshalb, da in diesen beiden Jahren die im Rahmen der Aufwendungen für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge von städtischen
Bediensteten getätigten Auszahlungen die Einnahmen aus den bestehenden Veranlagungen überstiegen haben. Die Kontrollabteilung erinnerte in formaler Hinsicht an den gefassten Gemeinderatsbeschluss
vom 29.06.2005, wonach der aus der Veranlagung des bisherigen
Sondervermögens der KUF abreifende jährliche Zinsertrag für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge für städtische Bedienstete zur Verfügung steht. Die wohlgemerkt geringfügigen „Überausnutzungen“ der
Veranlagungserträge in den Jahren 2009 und 2010 sind nach Meinung
der Kontrollabteilung im Lichte des gefassten Gemeinderatsbeschlusses lediglich unter der interpretativen Voraussetzung gedeckt, dass
Veranlagungsüberschüsse aus Vorjahren (von 2005 bis 2008) diese
Überausnutzungen ausgleichen.
6 Prüfungsvermerk
Prüfungsvermerk
Die Kontrollabteilung bestätigt im Rahmen des Prüfungsumfanges und
nach Maßgabe der in diesem Bericht getroffenen Feststellungen die
Ordnungsmäßigkeit der Gebarung betreffend das Sondervermögen der
ehemaligen Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 17.01.2012:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 26.01.2012 zur Kenntnis gebracht.
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Zl. KA-11069/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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