Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.50

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_01-Jaenner.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 44 -

Das im Sinne einer bestätigenden Beschlussfassung, aber es wäre durchaus
die Durchnummerierung der Paragraphen
zu überarbeiten.
GR Grünbacher: Ich möchte mich nicht
inhaltlich zu Wort melden, aber nachdem
das heute die letzte Aktion eines Gremiums ist, das uns eineinhalb Jahre intensiv
begleitet hat, möchte ich mich noch bedanken. Der Dank gilt den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern, aber vor allem dem
Vorsitzenden GR Dr. Schuchter, der uns
hier sehr viel Weg erspart hat. Ich war
stolz, dass ich in der StadtrechtsreformKommission (StRRK) Mitglied sein durfte.
Danke für die Arbeit. (Beifall von allen Seiten, auch von den anwesenden Mitgliedern des Unterausschusses Igls)
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag (Seite 43) sowie die Empfehlung des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 24.1.2012
(Seite 43) werden angenommen.
26.

Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die
Förderung der Gemeinderatsparteien geregelt wird

GR Dr. Schuchter: Es handelt sich um
eine Empfehlung. Wir haben im Rahmen
der Stadtrechtsreform-Kommission
(StRRK) und damit auch im Rahmen des
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses die Parteienförderungen
überarbeitet bzw. den Entwurf einer Verordnung vorgeschlagen. Wir können diese
Verordnung aber nicht beschließen, denn
das lässt das geltende Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR)
nicht zu.
Das muss der neu konstituierte Gemeinderat in einer seiner ersten Sitzungen machen. Da wir die Arbeit schon gemacht
haben, gibt es eine Empfehlung des
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 24.1.2012.
Beschluss (einstimmig):
Empfehlung des Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschusses vom
24.1.2012:
GR-Sitzung 26.1.2012

Dem Gemeinderat der nächsten Funktionsperiode wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Förderung der Gemeinderatsparteien geregelt wird, zu beschließen.
27.

Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die
Verordnung des Gemeinderates
der Landeshauptstadt Innsbruck
vom 15.12.2011, mit der die
Stadtteilausschüsse geregelt
werden, geändert wird

GR Dr. Schuchter: Vor einem guten Monat haben wir eine Verordnung beschlossen. In dieser Verordnung hat es einen § 2
Abs. 4 gegeben. Dieser Paragraph beinhaltet das Wahlprozedere, um einen
Stadtteilausschuss entstehen zu lassen.
Dieser lautet wie folgt:
Haben sich der Anregung - gemeint ist eine Anregung, auf Grund der sich 15 % der
Wahlberechtigten eines Ausschusses angeschlossen haben - innerhalb der vierwöchigen Frist 50 % der nach § 5 der
Innsbrucker Wahlordnung (IWO) wahlberechtigten Gemeindebürgerinnen bzw.
Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz im
örtlichen Stadtteil angeschlossen, hat der
Gemeinderat binnen einer angemessenen
Frist die Wahl der Mitglieder des Stadtteilausschusses auszuschreiben. Die Zahl
50 % wäre durch die Zahl 30 % zu ersetzen.
Beschluss (einstimmig):
Empfehlung des Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschusses vom
26.1.2012:
Beiliegender Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Stadtteilausschüsse
geregelt werden, wird angenommen.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 8.11.2011 und
17.1.2012: